Ok, ich fand die Anfrage generell mal interessant für das Forum. Ich hatte die Vermutung, dass es mit den weiteren Nachfragen des KBA zusammenhängen könnte (neue Anweisungen, da mit der Anfrage aufgeschreckt wurde). Zeitlich passt das aber wiederum nicht.
Leider werden aber - wie man so liest - die Ersatzpapiere vom KBA wegen eines fehlenden
originalen Typschildes verweigert. Das verstehe ich nicht. D.h. wenn an der FIN Zweifel bestehen, hat man ohne das Schild Pech.
Also was ich als "Gefahr" gesehen habe, dass auch die ehrlichen Mopedbesitzer nunmehr Gefahr laufen, eine Ablehung vom KBA zu bekommen. So ein Schild kann schon mal verloren gehen - mir ist aber bekannt, dass die Reimport-Gauner ja genau so eine "Geschichte" benötigen, da dass Schild hier viel verrät.
Gefahr sehe ich auch, dass man ein halbes, altes Moped findet, welches aber eindeutig kein Reimport ist (da in den 90er eben nicht sorgsam damit umgegegangen wurde) und man sich nicht sicher sein kann: bau ich das auf und stecke viel Geld rein mit der Gefahr keine BE zu bekommen.
Steckt man die Einzelteile also erstmal zusammen für Fotos etc. und macht dann erst weiter - was ist wenn man Teile nachkaufen musste...aber ok, die Lösung scheint nachfolgend beschrieben.
Auf der anderen Seite habe ich
Dank dieses Threads (und Steges Informationen darin) eigentlich ganz gut verstanden, wie und auf welcher Grundlage man kein KBA benötigt und dennoch Papiere über die §21 Abnahme bekommen kann - sofern die Zulassungsstelle "zurechnungsfähig" ist.
Insbesondere fand ich dort die Frage interessant: Woran wird denn bei einer § 21 Abnahme festgestellt, dass es kein Reimport ist. Die Antwort von Stege war plausibel "durch Sachverstand" -
das scheinen aber einige Zulassungsstellen nicht zu verstehen (das meinte ich mit "zurechnungsfähig").
Aber um zum Ausgangspost zurück zu kommen: Die Anfrage einfach als Info für interessierte Simson-Fans verstehen. Ich gehe stark davon aus, dass das KBA diese Fragen beantworten musste und dafür wie üblich bestimmt kaum Zeit hatte.