Wie ist die RS versichert? Wie ein normales Leichtkraftrad oder wie? Mein Versicherungsmensch war der Meinung das 50er kleines VKZ haben..bis ich dann meinte das
die Simme vor 1991 die einzige mit kleinem VKZ ist die schneller als 40bzw 50 km/h sein darf...
Erläutere bitte was "zulassungsfrei" "amtliches Kennzeichen" bedeutet.Ich lese daraus Leichtkraftradkennzeichen mit TÜV Pflicht.Oder?!?
Der Fall an sich erscheint mir aber durchaus interessant.So hab ich zB mal (ich glaub im Werner wars..)gelesen
das ne neue ABE generell ein Problem darstellt weil die alten KTA Typscheine wohl nicht mehr vorliegen,was
wohl bedeutet das man für "saubere" Papiere eine Vollabnahme benötigt.Kann man sich doch eigentlich gelassen
zurücklehnen.Im S 70 (der ja deutlich Leistungsstärker ist als das S 51) ist lediglich ein leicht abgeänderter Motor
in den S 51 Rahmen verbaut,der ja wenn mich nicht alles täuscht identisch mit dem S 50 er ist.Die Bremsen und
die Bereifung geben es auch her.Was soll also der Vollabnahme mit dem etwas stärkeren M 500 Motor im Wege
stehen.Man will ja keinem 125er Motor eingetragen haben wo Rahmen,Bremsen und Bereifung sehr wohl
das Zulassungshindernis darstellen...Beim TÜV fragen kostet doch (zuerst mal) nichts.Rein theoretisch sollte
doch (Führerscheinklasse vorausgesetzt)die Vollabnahme mit dem M 700 Motor möglich sein...Hats ja auch so
ab Werk gegeben.Sollte dadurch doch eigentlich nur zum Leichtkraftrad werden,oder sehe ich da was falsch?!?
die Simme vor 1991 die einzige mit kleinem VKZ ist die schneller als 40bzw 50 km/h sein darf...
Erläutere bitte was "zulassungsfrei" "amtliches Kennzeichen" bedeutet.Ich lese daraus Leichtkraftradkennzeichen mit TÜV Pflicht.Oder?!?
Der Fall an sich erscheint mir aber durchaus interessant.So hab ich zB mal (ich glaub im Werner wars..)gelesen
das ne neue ABE generell ein Problem darstellt weil die alten KTA Typscheine wohl nicht mehr vorliegen,was
wohl bedeutet das man für "saubere" Papiere eine Vollabnahme benötigt.Kann man sich doch eigentlich gelassen
zurücklehnen.Im S 70 (der ja deutlich Leistungsstärker ist als das S 51) ist lediglich ein leicht abgeänderter Motor
in den S 51 Rahmen verbaut,der ja wenn mich nicht alles täuscht identisch mit dem S 50 er ist.Die Bremsen und
die Bereifung geben es auch her.Was soll also der Vollabnahme mit dem etwas stärkeren M 500 Motor im Wege
stehen.Man will ja keinem 125er Motor eingetragen haben wo Rahmen,Bremsen und Bereifung sehr wohl
das Zulassungshindernis darstellen...Beim TÜV fragen kostet doch (zuerst mal) nichts.Rein theoretisch sollte
doch (Führerscheinklasse vorausgesetzt)die Vollabnahme mit dem M 700 Motor möglich sein...Hats ja auch so
ab Werk gegeben.Sollte dadurch doch eigentlich nur zum Leichtkraftrad werden,oder sehe ich da was falsch?!?