Zitat
Auch ein Buch aus einem "freien" Verlag, welches die heute gültige StVZO, insbesondere § 19/2 und den dazu vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Beispielkatalog - nicht ausser Kraft setzen kann. (Ganz nebenbei wurde im Transpress die Meldepflicht nach § 11 StVZO DDR unterschlagen).
Du hast den §11 StVZO (DDR) nicht richtig gelesen. Schon im ersten Satz steht, daß er sich auf zulasungspflichtige Fahrzeuge bezieht - ein KKR war und ist aber nicht zulassungspflichtig!
Also nicht zutreffend - so einfach ist das.
Zitat
Erläuterung 1 zur heute gültigen StVZO: Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen auf die BE von Fz
Punkt 8: Abgas und Geräuschverhalten
8.2 Einbau eines anderen Motors: Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden ... ist (ist beides für den Motorumbau nicht vorhanden, der Simson-Umrüstkatalog hat lediglich den Status einer Prüfgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen) ---> Begutachtung nach § 19(2) Satz 3 / § 21 StVZO hins. d. Änderung erforderlich
Punkt 8: Abgas und Geräuschverhalten
8.2 Einbau eines anderen Motors: Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden ... ist (ist beides für den Motorumbau nicht vorhanden, der Simson-Umrüstkatalog hat lediglich den Status einer Prüfgrundlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen) ---> Begutachtung nach § 19(2) Satz 3 / § 21 StVZO hins. d. Änderung erforderlich
Da wie ich eben erläutert habe, der Umbau ohne Nachweis/Begutachtung/Eintragung erlaubt war(der §11 StVZO DDR ist ja nicht zutreffend), kann er ja nun nicht plötzlich eintragungspflichtig sein. Auch wenn ein solcher Umbau an einem Fahrzeug, welches nach dem 3.10.1990 gebaut wurde, wegen bundesdeutschem Recht möglicherweise eintragungspflichtig ist, kann dies nicht rückwirkend auf ein davor gebautes zulassungsfreies Fahrzeug ohne Pflicht der Eintragung des entsprechenden Umbaues in der DDR gelten.
Auch wenn ich morgen in eine S50 einen M531/M541 einbaue, kann ich bei einer Kontrolle angeben, daß ich diese Arbeit vor dem 3.10.1990 durchgeführt habe - zu diesem Zeitpunkt DDR-Recht galt und nach diesem zu verfahren ist.
Schon in der DDR wird sicherlich mehr als eine S50 auf den moderneren Motor umgebaut worden sein. Auf welcher Grundlage willst du jetzt die Besitzer wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis bestrafen?
ciao Maris