KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

 
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 10:40 Uhr  ·  #16
Vielleicht ist es eine gute Idee zu einer anderen Prüfstelle zu gehen.
Der Typ da scheint nicht sonderlich kompetent zu sein.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 13:36 Uhr  ·  #17
Viel Ahnung scheint er ja nicht zu haben. Ich würde auch lieber wechseln.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 14:15 Uhr  ·  #18
Nun ich kann mir natürlich vorstellen das der Prüfer einfach die Schnauze voll hatte und mich loswerden wollte. Ich werde heute meine Betriebserlaubnis an die Zulassungsbehörde schicken und damit das Projekt erstmal auf Eis legen. Nochmal vielen Dank für eure Hilfe.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 14:56 Uhr  ·  #19
@ sepp2sepp, werf' die Flinte doch nicht ins Korn. Probier doch einfach mal eine andere Institution. :ja:
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 16:13 Uhr  ·  #20
ich darf doch ohne Betriebserlaubnis gar nicht mehr rumfahren. und noch mehr ärger mit team green riskiere ich nicht. der ganze spass wird jetzt schon um die 400€ strafe kosten. ich denke ich werde mir einen neuen rahmen bei ebay besorgen und bei null anfangen
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:10 Uhr  ·  #21
Für was zahlt man denn 400 € Strafe ?
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:14 Uhr  ·  #22
Naja 150€+3 Punkte ist die Strafe, ca. 200€ kostet mich das Gutachten und das Abschleppen ist mit ca. 80€ dabei.
Achja: hat vielleicht jemand von euch noch einen Rahmen mit Papieren übrig??
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:18 Uhr  ·  #23
Die Betriebserlaubnis brauchst du aber nicht zur Zulassungsstelle schicken, es reicht wenn du das Nummernschild an deine Versicherung zurück gibst.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:29 Uhr  ·  #24
Doch muss ich leider, da die Betriebserlaubnis sichergestellt wurde, nur die Bu**en vor Ort zu blöd waren mir sie auch weg zunehmen. Wenn ich die Erlaubnis nicht wegschicke wird gegen mich "ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrebt".....
Die Frage nach dem Rahmen war ernst gemeint und bleibt weiterhin aktuell.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:33 Uhr  ·  #25
Das kommt ja einer Enteignung gleich. Was hast du denn angestellt, das die Rennleitung dich so Maß nimmt.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:36 Uhr  ·  #26
Mit einer ABSOLUT nicht funktionierenden Vorderbremse durch die Hauptstadt gefahren und in eine Fahrrad(!)Kontrolle gekommen.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 17:37 Uhr  ·  #27
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 19:48 Uhr  ·  #28
mit nicht funktionierende Bremse rumzufahren war noch nie billig.

sei Froh das Du Deinen Führerschein noch hast.
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 20:05 Uhr  ·  #29
... und mit dem neuen Rahmen bremst das Vorderrad dann besser? Oder musst du dann seltsamerweise trotzdem immer noch ein neues kaufen?

Wenn du dann nicht auch eine neue Hinterradschwinge kaufen magst, dann musst du auch das richten, bevor du die alte Schwinge in den neuen Rahmen baust.

Also: Wozu das ganze? Da ist doch nichts gewonnen!
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Re: KR51/2 Vorderbremsenbowdenzug kürzen?

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Gepostet: 20.05.2010 - 20:33 Uhr  ·  #30
Seh ich auch so. Wenns geht am besten ein neues Vorderrad kaufen, neue Bremsbelege rein und dann wärst du auf der sicheren Seite. Und kommt sicher günstiger als ein Neuaufbau...
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