Welche Vape für meinen SR 50

 
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Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 02.01.2010 - 23:07 Uhr  ·  #1
hallo leuts,

habe hier gelesen, das ne Vapezündung eintragungspflichtig ist.(Veränderung in der Bauart)?

Für die Verkehrssicherheit aber schon besser, wegen dem besseren Licht alleine. Das bessere ansprechverhalten nimmt man ja gerne in kauf.

möchte mir für meinen SR 50 ne Vape zulegen, eine SZ 10 oder eine SZ 11. Welche ist besser, wo liegen die unterschiede. Was ist mit der PVL-Zündung?? wie ist die??

Es gibt ja auch ummantelte Vape-Zündung, wie sind die??

Was könnt ihr mir zu diesem Zündungsthema empfehlen??

Wo bekommt man die Vape relativ günstig her? Von Odo?? oder doch lieber AKF??

Ich hoffe auf jede Menge Infos und Erfahrungsberichte von Euch

mfg
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 02.01.2010 - 23:20 Uhr  ·  #2
@ nickskaja, ändere bitte deinen Thementitel, z.B.: Welche Vape für meinen SR 50?
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:07 Uhr  ·  #3
Ändern der Lichtmaschine ist nicht grundsätzlich nicht eintragungspflichtig (aber dazu mehr in Recht), Umrüsten der Zündung von U auf E war schon zu DDR-Zeiten erlaubt (und auch nicht eintragungspflichtig).

Die A-SZ10 hat eine wesentlich höhere Zündspannung als die A-SZ11, sie erlaubt so 12000/min (bei der 11 sind's "nur" 10000/min). Außer am Rennmotor gibt sich das aber nichts, im Betrieb sind die gleichwertig.
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:14 Uhr  ·  #4
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:39 Uhr  ·  #5
Also wenn ich das richtig verstehe brauche ich für eine Vape eine Eintragung
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:41 Uhr  ·  #6
@ Gerdi, wenn die Lichtanlage geändert wird von 35 Watt Bilux z.B. auf H4.
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:44 Uhr  ·  #7
@ michaxy, Danke jetzt habe ich den Sinn verstanden
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 12:47 Uhr  ·  #8
@ Gerdi, bitte.
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 13:35 Uhr  ·  #9
also grundsätzlich immer eintragungspflichtig??

habe bei einem händler zwei verschiedene Vape gesehen. bei der einen stand eintragungspflichtig, bei der anderen nicht.
muss ja nicht von 35W Bilux auf H4 umrüsten. Kann doch die Fassung behalten und nur ne 12V Glülampe nachrüsten.
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 14:01 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von michaxy
@ Gerdi, wenn die Lichtanlage geändert wird von 35 Watt Bilux z.B. auf H4.


Auch nicht. Das ist eintragungsfrei, weil der H4-Scheinwerfer (hoffentlich) typgeprüft ist.

Das und nichts anderes besagt das Schreiben vom KBA hinter odos Link. Wenn du die Beleuchtungseinrichtungen veränderst, müssen das geprüfte Umbauten sein, typ- oder einzelgeprüft.

Der Stromgenerator fällt nicht unter "Lichtanlage", deswegen findet sich dort kein Prüfzeichen - weder auf dem Original noch auf den Ersatzteilen (als solches zählt die VAPE).
Ebenso ist uninteressant, ob in einer typgeprüften Leuchte eine 6V- oder 12V-Lampe drin ist, solange die Wattzahl der Typprüfung entspricht. Ersetzen der 6V- durch eine 12V-Lichtmaschine und Austausch aller Lampen gegen gleich starke ist immer noch keine "Änderung der Beleuchtungseinrichtungen" im Sinne der Bestimmungen.

Sprich: Die Leuchten und Lampen müssen geprüft sein und korrekt funktionieren. Wo der Strom dafür herkommt, interessiert niemanden.

Du kannst gerne 60 Euro an den TÜV spenden, wenn du dich dann besser fühlst. Ein kundenorientierter Prüfer wird dich einfach wieder heimschicken, der umsatzorientierte wird's gerne nehmen.

Gleichlautend ist übrigens die offizielle Auskunft von MZA.
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 16:24 Uhr  ·  #11
Es sind beim TÜV nur 27,00 Euro, und MZA hat sich bis jetzt noch nicht Schriftlich geäußert. Das Schreiben vom KBA ist auf die Grundlagen des Technischen Datenblatt( Anleitung welches bei der VAPE mit dabei liegt)
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 19:20 Uhr  ·  #12
Der Text vom KBA ist ein Standardbrief, am Thema vorbei.

MZA haben sich mir gegenüber sehr wohl in Schriftform* geäußert, nämlich dahingehend, dass keine Eintragung erforderlich ist.

Das hatten wir im Recht-Thread alles schon durchgekaut, ich finde nicht, dass wir das hier jetzt nochmal im Kreis schicken müssen.

*Email mit Firmenanschrift und -footer ist auch Schriftform
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 20:54 Uhr  ·  #13
So ich kann auch nochmal einen Satz lauten lassen, da ich das so lese und mir grad was einfällt. Da ich ja gezwungener Maßen ein neues Moped brauchte und dieses jetzt eine 12 V Zündung hatte, die allerdings so nicht aufgeht war ich nun doch auch mal unterwegs. Ich hab nun festgestellt dass ich auch eine Vape habe. Der Werkstattmensch hat sich da extra 20 min auf die Straße gesetzt für mich. Hat auch nochmal geschaut im Lager und konnte mir schon die Unterschiede der Polräder durch 2 neue verdeutlichen. Ich bin dann mal aus Spaß zum TÜV gefahren - nebenan ist eine Waschanlage und die Felgen hatten es nötig - und der hat den Kopf geschüttelt und mich weggeschickt. Für so einen "Spaß" brauche ein Moped wie Simson keine extra Bescheinigungen. Die Polizei solle doch froh sein dass so auch Mopeds aus älteren Tagen nun mit Halogenscheinwerfer fahren könnten und meine dass der oben genannte Brief vom KBA weder durchdacht noch sinngemäß in Bezug auf die eigentliche Frage sei. Vermutlich wurde dort einfach vom PKW übertragen und das solle man nicht ernst nehmen.
Der Mann arbeitet da nun schon fast 20 Jahre und ich denke die müssen auch hin und wieder eine Weiterbildung besuchen
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 21:02 Uhr  ·  #14
Zitat
... und meine dass der oben genannte Brief vom KBA weder durchdacht noch sinngemäß in Bezug auf die eigentliche Frage sei.


Genau das, was ich schon die ganze Zeit immer wieder zu diesem Schreiben gesagt habe. Aber mit glaubt ja keiner. :D
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Re: Welche Vape für meinen SR 50

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Gepostet: 03.01.2010 - 21:05 Uhr  ·  #15
Naja, normal sollte sowas im Interesse der Allgemeinheit liegen. Aber man geht auch nicht von dollen Unterschieden aus. Ich hab vorher fast 2 Jahre nur 35 W gehabt, jetzt den HS1 dagegen. Eine Wucht von Sicht. Das ist so als ob ich in einem fensterlosen Raum statt im finsteren plötzlichen einen Xenon-Scheinwerfer hätte, im übertriebenen Sinne gesehen
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