Zitat geschrieben von CROSSI
Welche Möglichkeiten habe ich, es doch noch auf die 60 km/h zu bringen?
Zulassung als Leichtkraftrad wie zb. S70/83
Zitat geschrieben von CROSSI
- alten Rahmen kaufen, wo ich die Nummer prüfen lasse und das KBA mir ein grünes Signal gibt
Erst prüfen lassen und dann kaufen, sonst hast du das selbe Problem wenn du Pech hast.
Auch muss man erstmal ein bekommen mit Betriebserlaubnis vom KTA.
Zitat geschrieben von CROSSI
- bei mir in der Stadt es beantragen und durch viel Glück kein Gutachten machen müssen und sie geben mir die 60 km/h
Bei der Stadt bist du das Total falsch, die ist dafür überhaupt nicht zuständig.
Zitat geschrieben von CROSSI
Laut dem Brief der netten Dame vom KBA steht da nur "in der Regel" und "oft", aber nicht, dass es ausgeschlossen ist.
Somit ist es doch Sache der Stadt, ob sie es mit 60 km/h zulassen oder nicht??
Die Stadt hat damit nix zu tun, nur Dekra und Zulassungsstelle.
Du musst zwecks Vollabnahme zur Dekra mit dem Moped. Dazu muss es technisch ok sein und unseren Zulassungsvorschriften entsprechen.
Dann bekommst du eine Betriebserlaubnis wenn nix zu beanstanden ist, mit 50km/h Höchstgeschwindigkeit.
Damit sie gültig ist, muss du mit der Betriebserlaubnis muss du zur Zulassungsstelle, dort machen die ihren Stempel/Siegel rein-
Fertig. Das ganze kostet aber auch was, ich habe um die 100,-€ vergangenes Jahr bezahlt.
Nehmen wir mal an der Prüfer schreibt eine 60km/h rein, was ich nicht glaube weil das die StVZO gar nicht zulässt als Kleinkraftrad,
kann die Zulassungsstelle auch noch sagen, Nö ist nicht.
Da Gesetzlich das bundesdeutsche Recht (StVZO) bei einer Vollabnahme zählt.
Danach darf ein Kleinkraftrad bis zu 50ccm Hubraum haben und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Damit ist eigentlich Glasklar das ein Reimport mit entsprechenden Baujahr maximal 50km/h fahren darf.
Mit anderen Worten 60km/h Eintragung ist möglich dann aber als Leichtraftrad.
Damit benötigt man eine Fahrerlaubnis Klasse A1 wie bei einer S70/83, sowie ein großes Kennzeichen und muss alle 2 Jahre zur HU.