Das hab ich zum Thema Anhänger gefunden:Falls es noch interessant sein sollte, hier die Vorschriften für einen Moped/Motorradhänger. Dieser kann auch selbst gebaut werden, muß dann beim TÜV eine Betriebserlaubnis bekommen. Lediglich die Anhängerkupplung kann ein Problem darstellen, wenn man kein Papier dazu bekommt. Man darf aber auch eine vom PKW benutzen und sachgerecht montieren!
Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm
Hauptuntersuchung: Nein
Steuerpflicht: Nein
Versicherungspflicht: Nein
Zulassungspflicht: Nein
Betriebserlaubnispflicht: Ja
Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades
(geschrieben von kaym am 1.12.08 im RZT-Forum)
Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen
Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben
Bremsen: Nein
Unterlegkeil: Nein
Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2
Zugeinrichtung: Nicht selb***ätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich
Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)
Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja
Begrenzungsleuchten: Nein
Umrissleuchten: Nein
Rückstrahler Vorn: Nein
Rückstrahler Seite: Ja
Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler
Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.
Nebelschlussleuchte: Nein
Fahrtrichtungsanzeiger: Nein
Warnblinkanlage: Nein
Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte
Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.
Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen
Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm
Hauptuntersuchung: Nein
Steuerpflicht: Nein
Versicherungspflicht: Nein
Zulassungspflicht: Nein
Betriebserlaubnispflicht: Ja
Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades
(geschrieben von kaym am 1.12.08 im RZT-Forum)
Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen
Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben
Bremsen: Nein
Unterlegkeil: Nein
Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2
Zugeinrichtung: Nicht selb***ätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich
Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)
Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja
Begrenzungsleuchten: Nein
Umrissleuchten: Nein
Rückstrahler Vorn: Nein
Rückstrahler Seite: Ja
Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler
Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.
Nebelschlussleuchte: Nein
Fahrtrichtungsanzeiger: Nein
Warnblinkanlage: Nein
Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte
Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.
Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen