Moment, Moment, eine Elektronikzündung hat mit der Lichtanlage ja nun überhaupt nichts zu tun. Dazu müßten die Bürohengste vom KBA erstmal erklären was eine Lichtanlage ist, nähmlich Scheinwerfer,Rückleuchten und Blinker. Eine Vape ist in diesem Sinne keine Lichtanlage, sondern eine Lichtmaschine, also auf Deutsch, eine Stromquelle oder auch Spannungserzeuger, die die Lichtanlage mit Strom versorgt. Außerdem gibt es die Vape ja auch nicht erst seit heute und ich möchte Wetten das die schon von Anfang an eine ABE hat, wenn sie denn wirklich eine braucht. Wenn ich mit dem Auto zum TÜV fahre, da guckt auch keiner nach, ob ich die originale Lichtmaschine von Ford drinnehabe oder nich. Und außerdem bezweifele ich ganz stark das die vom KBA überhaupt wissen was eine Vape ist. Die wird nähmlich nicht nur in Simson verbaut, sondern auch in MZ, JAWA und noch einige andere Oldtimer.
wenn ich eine vape einbaue dann änder ich doch noch lange nicht die lichtanlage
es sei denn ich rüste auch gleich noch auf h4 um
wie ich den strom für das licht erzeuge ist doch für eine abe nicht maßgebend hauptsache die leistung der birnen bleibt gleich
Ich finde es absoluten Dummfug, die ABE in Frage zu stellen, wenn eine notwenige Maßnahme, wie die Umstellung auf 12 Volt vorgenommen wird.
Fahr mal mit einer alten Dose zum TÜV. Kein Blinker, sondern nur Winkefingerchen-> Oh, da sollten Sie aber mal nachrüsten, heißt es dann, jau, und was ist das dann :?:
Also die Bescheid vom KBA hatte ich an MZA gefaxt.
Bervor ich mich ans KBA gewand habe hatte ich beim TÜV Reinland
(Hauptstelle) angefragt. Der TÜV hat mich an die DEKRA Grundsatzabteilung verwiesen. Die hatten damals die ganze Umschreibung nach der Wende begleitet. Die DEKRA hat mich dann ans KBA verwiesen, und das Ergebnis kennt Ihr.
Ist doch typisch in Deutschland, ich habe keine Ahnung davon also gehe mal zu dem oder dem.
Immer das selbe, und am ende ist man so durcheinander das unser einer überlegt man ob man dafür auch noch einen Führerschein braucht.
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