Moin zusammen,
da ich gerade auf der Suche nach einer Simson(bevorzugt S51) bin. Sieht man ja immer wieder "Interessante" Angebote. Schwer genug etwas angeblich "deutsches" zu finden. Mit Papieren(ob echt oder gefälscht ist eine anderes Thema) ist noch schwieriger. Und original...….wenns keine Neuaufbauten sind...fast unmöglich.
Daher meine Frage (und ja, ich habe bereits versucht eine Antwort zu finden. Falls ich was überlesen habe, nehmt es mir bitte nicht übel):
Wie ist die Rechtslage bei Umbauten, kein Tuning/ keine Leistungssteigerung, sondern so etwas wie
- S50 mit S51 4-Gang Motor
- S51B/N mit Endoro Streben oder Auspuff
- S51 N mit Blinkern
etc.
Müsste so etwas offiziell vom TÜV geprüft werden? Oder nicht, weil alles aus dem gleichen "Baukasten" kommt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Gruß Robert
da ich gerade auf der Suche nach einer Simson(bevorzugt S51) bin. Sieht man ja immer wieder "Interessante" Angebote. Schwer genug etwas angeblich "deutsches" zu finden. Mit Papieren(ob echt oder gefälscht ist eine anderes Thema) ist noch schwieriger. Und original...….wenns keine Neuaufbauten sind...fast unmöglich.
Daher meine Frage (und ja, ich habe bereits versucht eine Antwort zu finden. Falls ich was überlesen habe, nehmt es mir bitte nicht übel):
Wie ist die Rechtslage bei Umbauten, kein Tuning/ keine Leistungssteigerung, sondern so etwas wie
- S50 mit S51 4-Gang Motor
- S51B/N mit Endoro Streben oder Auspuff
- S51 N mit Blinkern
etc.
Müsste so etwas offiziell vom TÜV geprüft werden? Oder nicht, weil alles aus dem gleichen "Baukasten" kommt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Gruß Robert