hallo liebe freunde ich hab nur eine rechtliche frage. ich habe bei meiner s50 die hinteren federbeine gekürzt fragt nicht warum mir gefälts einfach so und zusätzlich einen 3.25 vee rubber aufgezogen so jetz kommt das problem das meine schutzblechschrauben auf dem rad schleifen ich hab mir überlegt mein schutzblech zu kürzen oder komplett abzubauen aber is das denn überhaupt erlaubt und wenn ja dann in welchen maßen geht das denn und bitte gebt mir nicht den rat das ich wieder originale federbeine rein machen soll ich find sie so richtig geil und sie fährt sich einfach nur wunderschön und nicht mehr so schwammich wie man es gewohnt ist