Simson Duo

 
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Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 02:43 Uhr  ·  #1
Servus..

Das Simson Duo ist ja ein Krankenfahrstuhl und wurde in der DDR auch nur von solchen Personen genutzt welche z.B. eine Gehbehinderung oder ähnliches hatten.
(darauf wurde geachtet!)

Wie ist das in der heutigen Zeit?
Nicht die Hälfte aller Besitzer/Fahrer haben eine Gehbehinderung oder ähnliches um somit einen eigentlichen Krankenfahrstuhl benutzen zu dürfen.
(ist ja auch OK, sonst würde man wahrscheinlich nicht ein Duo mehr auf der Straße sehen)

Erzählt wird viel..
Gibt es für das Duo (auch) eine Regelung oder bewegt sich ein "Gesunder" in einem Duo auf dünnem Eis und muss ständig auf einen kulanten Ordnungshüter hoffen ???

PS: ich zähle auf Eure Meinungen, aber Fakten sind gefragt.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 06:52 Uhr  ·  #2
... aus dem Einigungsvertrag:
Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B - Straßenverkehr Abschnitt III


2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489),
mit folgenden Maßgaben:
(22) Motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als maschinell angetriebene Krankenfahrstühle nach § 18 Abs. 2 Nr. 5, wenn sie bis 28. Februar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

So jetzt wollte ich dir auch noch § 18 aus der StVZO hier rein kopieren aber der ist leider weg gefallen.

Das KBA schreibt dazu: (Begleitschreiben zur ABE, letzte Seite)

Krankenfahrstühle

(Louis Krause , Robur , Duo ...)

Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen.Fragen Sie bitte ihr zuständiges Strassenverkehrsamt.
me.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 08:34 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Clown
Servus..

Das Simson Duo ist ja ein Krankenfahrstuhl und wurde in der DDR auch nur von solchen Personen genutzt welche z.B. eine Gehbehinderung oder ähnliches hatten.
(darauf wurde geachtet!)

Wie ist das in der heutigen Zeit?
Nicht die Hälfte aller Besitzer/Fahrer haben eine Gehbehinderung oder ähnliches um somit einen eigentlichen Krankenfahrstuhl benutzen zu dürfen.
(ist ja auch OK, sonst würde man wahrscheinlich nicht ein Duo mehr auf der Straße sehen)

Erzählt wird viel..
Gibt es für das Duo (auch) eine Regelung oder bewegt sich ein "Gesunder" in einem Duo auf dünnem Eis und muss ständig auf einen kulanten Ordnungshüter hoffen ???

PS: ich zähle auf Eure Meinungen, aber Fakten sind gefragt.


und genau das stimmt nicht
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 08:36 Uhr  ·  #4
Ich kannte auch nur Leute die in der DDR ihr Duo auf Rezept gekriegt haben.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 12:02 Uhr  ·  #5
Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe

einmal ein neues kaufen

und einmal damit zu fahren.

Wenn die Frist von ( glaube 4 Jahren ) abgelaufen war konnte ein Behinderter das Duo verkaufen und damit war es offiziell von jedem Fahrbar.
Nach der Frist konnte er sich ein neues holen.
Vorher wurde es nur geduldet wenn der behinderte selbst nicht fahren konnte.

Anders herum, wer wollte in der DDr schon ein Duo fahren,
bekloppte :froggy3: mal ausgenommen.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 13:09 Uhr  ·  #6
Froggy hat Recht, neue Duos gab es nur auf Krankenschein. Nach 4 Jahren gab es (theoretisch) ein neues und das alte durfte verkauft und von jedem gefahren werden.
Ob die SVK jedoch eines bewilligte und wenn, ob eines verfügbar war, ist Frage 2! Man mußte im Frieden nämlich nichts zuzahlen, weder für den Umbau eines PKW, ein Duo oder Zahnersatz. Dafür gab es Zahngold eben nur in Ausnahmefällen....auch mit Duos wurde nicht um sich geworfen!
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 13:16 Uhr  ·  #7
Das war vielleicht in der DDR so, aber jetzt sind andere Ämter und Behörden für uns zuständig und die sagen im Moment : Nur zur Benutzung durch körperbehinderte Personen.Fragen Sie bitte ihr zuständiges Strassenverkehrsamt.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 31.12.2009 - 13:53 Uhr  ·  #8
@ kaym, als ich im September in Oberhof war konnte man die Duos sogar mieten, ich glaube jedenfalls das es welche waren.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 10:42 Uhr  ·  #9
Zitat
Wenn die Frist von ( glaube 4 Jahren ) abgelaufen war konnte ein Behinderter das Duo verkaufen und damit war es offiziell von jedem Fahrbar


In diesem Fall wäre ja heute jedes Duo von jedem offiziell fahrbar.
-glaub ich nicht !!!

Es gab ja auch verschiedene Baureihen der Duo`s und damit hat es irgendwie auch was auf sich..

Ich glaube so richtig sicher kann man sich nur sein wenn man beim AMT rennt und nachfragt. Und die schütteln garantiert mit den Köpfen.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 11:02 Uhr  ·  #10
und ich Persöhnlich Glaube das die Rennleitung bei so einem mehr oder weniger Kultmobil nichts macht ausser nachfragen was das für ein cooles gerät ist ! ich kann da aus eigener erfahrung sprechen !
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 11:56 Uhr  ·  #11
Hier, tief in der ehemaligen DDR fragt Dich das keiner= ganz sicher.

Und darauf würde ich persönlich auch nicht hoffen wollen wenn ich mir so ein Teil geholt und dann teuer restauriert habe.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 12:27 Uhr  ·  #12
aber wo wir schon beim thema recht sind mich würde mal die strafe interessieren ? 😕
me.
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 16:01 Uhr  ·  #13
PS, bei mir steht es sogar im Führerschein :froggy:
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 17:18 Uhr  ·  #14
Zitat
PS, bei mir steht es sogar im Führerschein


Was steht da?
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Re: Simson Duo

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Gepostet: 01.01.2010 - 17:30 Uhr  ·  #15
Klasse M - Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle!
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