Moin!
Beim letzten Stammtisch der "Freien 50-er" Hamburg wurde die Behauptung aufgestellt, man dürfe mit einer S 51 oder einer Schwalbe auch mit Versicherungskennzeichen auf Autobahnen fahren, weil (Argument!) sie ja offiziell mit 60 kmh fahren darf und auch meistens etwas schneller ist. Ich habe da so meine Zweifel - wäre aber doch interessiert, wie es sich rechtlich verhält. Weiß da jemand `was Konkretes?
Gruß aus Hamburg und allen im Forum eine gute Weihnacht
Trudel
Beim letzten Stammtisch der "Freien 50-er" Hamburg wurde die Behauptung aufgestellt, man dürfe mit einer S 51 oder einer Schwalbe auch mit Versicherungskennzeichen auf Autobahnen fahren, weil (Argument!) sie ja offiziell mit 60 kmh fahren darf und auch meistens etwas schneller ist. Ich habe da so meine Zweifel - wäre aber doch interessiert, wie es sich rechtlich verhält. Weiß da jemand `was Konkretes?
Gruß aus Hamburg und allen im Forum eine gute Weihnacht
Trudel