[Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

 
Neuling
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[Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 01:43 Uhr  ·  #1
Könnt ihr mir sagen ob man mit einer simson noch 65 kmh fahren darf mit führerschein klasse m oder bekommt man da gleich ärger mit der polizei 60 kmh sind erlaubt das weiß ich gibt es da eine toleranz grenze bei denen??? brennt mir auf den nägeln würde es gerne mal wissen?
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 07:09 Uhr  ·  #2
wegen 5 km/h mehr werden die nichts sagen
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 09:41 Uhr  ·  #3
ein Gericht hat mal was von 20% mehr als endgewschwindigkeit entschieden.

also 72 km/h...

wenn dein moped verschleißbedingt oder bergab noch mehr schafft (z.B.75) dann können Sie dir auch nix geben. außer den strafzettel wenn es in der stadt war :)
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 12:56 Uhr  ·  #4
Danke erstmal für die Antworten, also gibt es bei ein Höchstgeschwindigkeit Überstreitung immer noch Spielraum, habe mal im Fernsehen gesehen das manche Polizisten es ja ganz genau mit der Höchstgeschwindigkeit des Mopeds nehmen. Gibt es nun noch gesetzlich festgelegten Spielraum. Oder liegt das jeweils in der Toleranz des jeweiligen grünen Polizisten?????
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 13:29 Uhr  ·  #5
Das liegt ganz einfach daran, daß die Simson Mopeds nicht irgendwie künstlich gedrosselt sind. Daraus ergeben sich dann gewisse Toleranzen.
Schließlich sind die Mopeds dafür gebaut auch zu zweit bzw. bei voller Zuladung die 60 km/h zu erreichen.
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 10.05.2009 - 13:52 Uhr  ·  #6
sicher gibts da unterschiede von rennleiter zu rennleiter der eine siehts nicht so eng der andere ist da ganz genau aber wenn du nichts zu verbergen hast und immer ordentlich fährst solltest du keine probleme kriegen
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 31.05.2009 - 21:26 Uhr  ·  #7
Richtig lustig wird es, wenn man einen alten LKW-Schein besitzt: Mit meinem DDR-Führerschein Klasse C+E darf ich alle LKW fahren, die mit normalen Schreibern ausgerüstet sind oder wenn der 50km-Bereich nicht überschritten wird. Zum Arzt muß ich erst mit 50...
Will ich eine Fahrerkarte, brauche ich den EU-Schein. Der wird dann nur für 5 Jahre ausgestellt und ich kriege ihn nur mit Attest vom Doktor.
Also behalte ich doch meinen rosa Lappen und wenn ich 50 werde und nicht zum Arzt will, wird er auf 12 Tonnen kastriert...
Nicht daß ich Angst hätte, diese Untersuchung nicht positiv zu bestehen - aber nur für mein Privatvergnügen alle 5 Jahre 130 Ocken für nix zu legen, widerstrebt mir irgendwie...
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 31.05.2009 - 23:21 Uhr  ·  #8
Hi,

Zitat geschrieben von kaym
....
Also behalte ich doch meinen rosa Lappen und wenn ich 50 werde und nicht zum Arzt will, wird er auf 12 Tonnen kastriert...


ertsmal nicht auf 12 Tonnen kastriert sondern auf 11.99t und ausserdem sind auch das 3,5t zuviel. Du brauchst für einen 12 Tonner Klasse 2 bzw C. Dass heisst du musst mit 50 zum Dok wenn du weiterhin 12t fahren willst. Aber ab September 2014 bist eh raus, da du ja eine Qualifikation nachweisen musst. Und das lohnt sich nicht für einmal im Jahr privat LKW fahren.

Grüße und DAnk
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 01.06.2009 - 10:16 Uhr  ·  #9
Züge bis 12 (11,99) Tonnen...7,49 auf der Zugmaschine und 5,5 auf dem Hänger, das geht meines Wissens nach ohne Doktor und über 50 auch noch...aber was zum Geier soll ab 2014 schon wieder sein? Ich bin kein Berufskutscher, sondern fahre höchstens mal meinen Kies und Dreck selbst durch die Gegend oder mache eine Werkstattfahrt...
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Re: [Erledigt]Mit Führerschein Klasse M auch noch 65kmh fahren ?

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Gepostet: 01.06.2009 - 12:01 Uhr  ·  #10
muss ich dann zur fahrschule gehen und die hälfte meiner gebühren zurück verlangen wenn ich ab 2014 keinen lkw mehr fahren darf ist mein führerschein ja auch nur noch die hälfte wert

@ S50 B1, es gibt auch leute die mit klasse b früher 3 lkw bis 7,5 tonnen fahren dürfen und mit den plastikkarten wurde das erweitert auf 12 tonnen
genau so wie ich mit damals klasse 1 b (80ccm/80 kmh) jetzt 125 ccm fahren darf
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