Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

 
Stammgast
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Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 02.03.2008 - 20:42 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich hab da mal ne Frage: Muss man mit ner AHK (am Roller) zum TÜV? Ich beabsichtige ,mir so ein Teil anzubauen und wüsste gern vorher,was da so auf mich zukommt
mfg Eule
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 02.03.2008 - 20:46 Uhr  ·  #2
Stammgast
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 02.03.2008 - 21:03 Uhr  ·  #3
@ Conny
Danke für die schnelle Antwort,dann kann ich ja bald mit Hänger durch die Lande düsen :)
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 03.03.2008 - 23:12 Uhr  ·  #4
Hallo Leute,
hab heute spasseshalber mal beim TÜV angerufen.Die wollen ne komplete Neu-Abnahme von meinem Roller,trotz Simmi-Anhänger-Kupplung;ist ja nen Moped und keine Mofa,die brauchen das nicht.Bin jetzt natürlich am Überlegen,ob ich das mache :(
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 03.03.2008 - 23:19 Uhr  ·  #5
na klar sagen die dir das... die wollen doch ihr geld an dir verdienen ... aber es ist so, dass im Handbuch der Simsons steht was erlaubt ist und was nicht und da steht drinne, dass Simson-Teile die für dieses Modell bestimmt sind, an diesem angebracht werden dürfen, ohne dass diese Teile abgenommen werden müssen ...
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 04.03.2008 - 01:07 Uhr  ·  #6
So ist es.
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 04.03.2008 - 06:39 Uhr  ·  #7
Lass dich nicht verunsichern von solchen Bürokraten.
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 05.03.2008 - 23:06 Uhr  ·  #8
So Leute,das hab ich im Netz gefunden,werd mir das ausdrucken und der Rennleitung unter die Nase halten falls die mir komisch kommen
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 05.03.2008 - 23:06 Uhr  ·  #9
Pressestelle der Polizei Chemnitz

Sehr geehrter Herr ….

Zu Ihrer Anfrage zum Mitführern eines Anhängers hinter einen KKR möchte ich ihnen in Kurzfassung mitteilen.

 Mitführen eines Anhängers Grundsätzlich zulässig § 18 Abs.2, NR.6 h StVZO
 BE erforderlich -§ 18 Abs.3 StVZO -> ausgenommen Anhänger, die vor dem 01.07.1961 erstmals im Verkehr gekommen sind( §72(2) StVZO
 Zulassungsfreie, einachsige Anhänger nicht versicherungspflichtig §2 Abs.1 NR.6 c
 Einachsige Anhänger sind steuerfrei, da zulassungsfrei §3 Nr.1 Kraftfahrzeugssteuer Gesetz ( KraftSTG)
 Kennzeichen ist in denn entsprechenden Farben zu Wiederholen und muss auf 15 m gut lesbar sein §60a (3) StVO=
 Anhängervorrichtung nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit muss gewährleistet sein §43 Abs.1 StVZO; Verbindungseinrichtung muss Prüfzeichen haben §22a Abs.1 NR.6 StVZO; Ausnahme Anhängerdeichsel Teil des Rahmens und nicht verstellbar.
 Alles weitere ( Bereifung, bremsen u.s.w nachlesen in der SZO)
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 06.03.2008 - 05:54 Uhr  ·  #10
Nur so kann man den Brüdern kommen.
Da hast du aber Glück gehabt, diese Kupplungen für den SR sind wirklich selten.
me.
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Re: Mit Anhägerkupplung zum TÜV?

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Gepostet: 06.03.2008 - 20:21 Uhr  ·  #11
und teuer
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