@lachi, die Information nehme ich aus § 19/3 StVZO und aus dem "originalen" Simson Umrüstkatalog. Schon zu DDR Zeiten musste vorgeführt werden. Wenn Du einen S 51 Motor in eine S 50 einbaust, erlischt selbstredend die Betriebserlaubnis, da sich zum einen die Leistungs- Drehzahl- Geräuschdaten ändern, zum anderen ändert sich ja der Motortyp.
Die aktuelle Fassung von § 19 StVZO wird übrigens vom Einigungsvertrag nicht tangiert, da sich der Einigungsvertrag lediglich auf die Fahrzeugart selbst und auf die Fahrerlaubnis bezieht, nicht aber auf Umbauten. Deswegen gilt hier aktuelles Recht.
@Dr. Akrapovic, einen Lenker mit E-Nummer wirst Du nicht finden, höchstens mit Prüfbericht (§ 19/2 Abnahme erforderlich) oder Teilegutachten (§ 19/3 Anbauabnahme erforderlich). Lenker mit ABE gibt es praktisch nicht auf dem Markt (im Gegensatz zu Lenkrädern bei PKW, da gibts viele ABE).
-blinker
-scheinwerfer
-rückleuchten
und andere Beleuchtungseinrichtungen
mit E-Nr ( = ECE Prüfzeichen) sind nur dann nicht vorzuführen, wenn die Anbaulage am Fahrzeug nicht geändert wird, und die Teile als das geprüft sind, als das sie angebaut werden sollen (also kein Blinker, der als Seitenmarkierungsleuchte geprüft wurde)
-kenzeichenhalter
mit E-Nr. gibt es in Ermangelung einer ECE Richtlinie nicht, mit e-Nr. vielleicht, dort musst Du aber den Verwendungsbereich genau einhalten, also für Simson Fahrzeuge eher unwahrscheinlich. Kennzeichenhalter mit ABE sind möglich (Hinweise in der ABE sind zu beachten), mit Prüfbericht oder Teilegutachten (wahrscheinlichster Fall) siehe oben.
Spiegel mit E-Nr. sind unkritischer, aber auch hier musst Du die Anbauvorschriften einhalten, damit Dein Sichtfeld nach hinten erhalten bleibt.
Gruss von Frank
Die aktuelle Fassung von § 19 StVZO wird übrigens vom Einigungsvertrag nicht tangiert, da sich der Einigungsvertrag lediglich auf die Fahrzeugart selbst und auf die Fahrerlaubnis bezieht, nicht aber auf Umbauten. Deswegen gilt hier aktuelles Recht.
@Dr. Akrapovic, einen Lenker mit E-Nummer wirst Du nicht finden, höchstens mit Prüfbericht (§ 19/2 Abnahme erforderlich) oder Teilegutachten (§ 19/3 Anbauabnahme erforderlich). Lenker mit ABE gibt es praktisch nicht auf dem Markt (im Gegensatz zu Lenkrädern bei PKW, da gibts viele ABE).
-blinker
-scheinwerfer
-rückleuchten
und andere Beleuchtungseinrichtungen
mit E-Nr ( = ECE Prüfzeichen) sind nur dann nicht vorzuführen, wenn die Anbaulage am Fahrzeug nicht geändert wird, und die Teile als das geprüft sind, als das sie angebaut werden sollen (also kein Blinker, der als Seitenmarkierungsleuchte geprüft wurde)
-kenzeichenhalter
mit E-Nr. gibt es in Ermangelung einer ECE Richtlinie nicht, mit e-Nr. vielleicht, dort musst Du aber den Verwendungsbereich genau einhalten, also für Simson Fahrzeuge eher unwahrscheinlich. Kennzeichenhalter mit ABE sind möglich (Hinweise in der ABE sind zu beachten), mit Prüfbericht oder Teilegutachten (wahrscheinlichster Fall) siehe oben.
Spiegel mit E-Nr. sind unkritischer, aber auch hier musst Du die Anbauvorschriften einhalten, damit Dein Sichtfeld nach hinten erhalten bleibt.
Gruss von Frank