Sorry, aber was ich hier lese, is teilweise ziemlicher Quark! Wie so ziemlich alles, is auch die Anbringung des Versicherungs-Kennzeichens in Deutschland festgelegt:
§ 27 (3) FZV besagt folgendes:
"Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen.
Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15m lesbar sein."
Damit fällt ne Befestigung an der Schwinge schonmal flach. Bleiben nur noch der Platz unterm Rücklicht bzwirgendwo am Gepäckträger, sofern dieser nich grade mitm Gepäcktragen beschäftigt is... Da ich meinen hinteren Gepäckträger nur seltenst nutze (dafür hab ich schliesslich den Seitengepäckträger), hab ichs an der rechten Seite angebracht:
Gruss
Mutschy