Zitat geschrieben von McFly
Edit:
In der verlinkten Anzeige von "ckich" schreibt der Verkäufer : wenn die Simson's den deutschen Standards - Blinker usw. entsprechen bekommen Sie eine 60 km/h Zulassung.
Für mich vom Verständnis her - "sollte" es auch so sein - ist es aber nicht, oder????
In der Anzeige sind mehrere Falsche/Irreführenden Aussagen/Behauptung.
Zitat
"zb. Papiere werden nur als
## Datenblatt ##
mitgegeben .!!
Teilweise ist ein registrierschein vorhanden.
Diese reichen völlig aus um ein Versicherungskennzeichen zu bekommen und als Nachweis für Eigentum bei der Polizei.
Inklusiv ihres Kaufvertrages natürlich."
Ein Datenblatt ist kein Eigentumsnachweis, das ist ein Kaufvertrag und die Polizei will bei einer Kontrolle eine Betriebserlaubnis sehen und kein Datenblatt.
"Neue sollten immer über KBA Flensburg besorgt werden.."
Und auf der KBA Seite steht das für Reimporte keine ausgestellt werden........
Um in Deutschland eine BE für ein Fahrzeug zu erlangen muss es die Zulassung Vorschriften der STVZO/FZV erfüllen.
Also zb. Hupe muss dran, Soziusfußrasten dagegen nur wenn es ein 2-Sitzer werden soll oder ist.
Blinker sind beim Kleinkraftrad laut STVZO/FZV nicht vorgeschrieben.
Nach der bundesdeutschen STVZO /FZV darf ein Kleinkraftrad
maximal 50ccm haben und ein Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bis Baujahr 2002 von 50Km/h ab Baujahr 2002 von 45km/h..............
Hast du das hier schon gesehen ?
https://www.simson-moped-forum…29531.html