Nach langer Zeit melde ich mich hier auch mal wieder....
Das Thema sagt schon fast alles..... Ich schilder einfach mal die Situation die mir heute passierte....
Ich bog in eine ganz normale Straße ein, auf der man aber nur 20 km/h aufgrund des Kopfsteinplasters und der parkenden Autos fahren kann (ist 30er Zone). Jedenfalls bog ich in die Straße ein, fuhr an 2-3 parkenden Autos vorbei und dann kam etwas später eine Hausecke. Nach dieser Hausecke kommt eine Einfahrt für die Anwohner um dort zu parken. Jedenfalls kam ein 13 jähriges Mädchen aus dieser Einfahrt geschossen und fuhr mir seitlich ins Auto. Sie erlitt dabei keine Verletzungen, aber mein Auto ist von vorn bis hinten mit Kratzern und Beulen überseht.
Sie meinte dann sie war schon zu spät und musste zum Training und hat auch nicht geguckt.
Da ich im ersten Moment nicht wusste, was ich machen sollte, habe ich ersteinmal meinen Dad angerufen. Der meinte dann, dass wir besser zur Polizei fahren. Also erstmal zu dem Mädchen zum Fußballtraining wegen Name und so, dann nach dem Training zu ihr nach Hause und dann mit ihr und ihrer Mutter zur Polizei.
Diese meinten dann das ich erstmal der Verursacher bin, da sie noch ein Kind ist, aber da muss man doch Unterschiede machen, denn es gibt ja diese Staffelung bis 7, 7 bis 10 und 10-18 oder nicht?
Jetzt meine Frage, wie macht man es am besten das sie die Alleinschuld kriegt, weil ich kann ja echt nichts dafür... Sie kam mit mind. 20 aus der "Ausfahrt" geballert und einsehen kann man da auch nichts und mit 13 kann man ja schon etwas Wissen über Straßenregeln erwarten....
Hier ein Auszug aus einem Gerichtsurteil:
"Von einem 12 Jahre alten Kind kann man schon die Kenntnis zumindest elementarer Verkehrsregeln erwarten. Dazu gehört die Einsicht, dass ein Radfahrer nicht einfach von einer untergeordneten Straße in eine belebte Hauptstraße einfahren darf, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten. Hält sich ein normal entwickelter 12jähriger nicht an diese Grundregel und verschuldet er dadurch einen Verkehrsunfall, so muss der Minderjährige – bzw. die hinter ihm stehende Versicherung – für den Schaden aufkommen." (Zitat: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#kinder)
In dem Fall ja 12, aber macht bestimmt keinen Unterschied
Danke für eure Hilfe
LG Chris
Das Thema sagt schon fast alles..... Ich schilder einfach mal die Situation die mir heute passierte....
Ich bog in eine ganz normale Straße ein, auf der man aber nur 20 km/h aufgrund des Kopfsteinplasters und der parkenden Autos fahren kann (ist 30er Zone). Jedenfalls bog ich in die Straße ein, fuhr an 2-3 parkenden Autos vorbei und dann kam etwas später eine Hausecke. Nach dieser Hausecke kommt eine Einfahrt für die Anwohner um dort zu parken. Jedenfalls kam ein 13 jähriges Mädchen aus dieser Einfahrt geschossen und fuhr mir seitlich ins Auto. Sie erlitt dabei keine Verletzungen, aber mein Auto ist von vorn bis hinten mit Kratzern und Beulen überseht.
Sie meinte dann sie war schon zu spät und musste zum Training und hat auch nicht geguckt.
Da ich im ersten Moment nicht wusste, was ich machen sollte, habe ich ersteinmal meinen Dad angerufen. Der meinte dann, dass wir besser zur Polizei fahren. Also erstmal zu dem Mädchen zum Fußballtraining wegen Name und so, dann nach dem Training zu ihr nach Hause und dann mit ihr und ihrer Mutter zur Polizei.
Diese meinten dann das ich erstmal der Verursacher bin, da sie noch ein Kind ist, aber da muss man doch Unterschiede machen, denn es gibt ja diese Staffelung bis 7, 7 bis 10 und 10-18 oder nicht?
Jetzt meine Frage, wie macht man es am besten das sie die Alleinschuld kriegt, weil ich kann ja echt nichts dafür... Sie kam mit mind. 20 aus der "Ausfahrt" geballert und einsehen kann man da auch nichts und mit 13 kann man ja schon etwas Wissen über Straßenregeln erwarten....
Hier ein Auszug aus einem Gerichtsurteil:
"Von einem 12 Jahre alten Kind kann man schon die Kenntnis zumindest elementarer Verkehrsregeln erwarten. Dazu gehört die Einsicht, dass ein Radfahrer nicht einfach von einer untergeordneten Straße in eine belebte Hauptstraße einfahren darf, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten. Hält sich ein normal entwickelter 12jähriger nicht an diese Grundregel und verschuldet er dadurch einen Verkehrsunfall, so muss der Minderjährige – bzw. die hinter ihm stehende Versicherung – für den Schaden aufkommen." (Zitat: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#kinder)
In dem Fall ja 12, aber macht bestimmt keinen Unterschied
Danke für eure Hilfe
LG Chris