Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

 
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Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 29.04.2010 - 23:41 Uhr  ·  #1
Nach langer Zeit melde ich mich hier auch mal wieder....

Das Thema sagt schon fast alles..... Ich schilder einfach mal die Situation die mir heute passierte....


Ich bog in eine ganz normale Straße ein, auf der man aber nur 20 km/h aufgrund des Kopfsteinplasters und der parkenden Autos fahren kann (ist 30er Zone). Jedenfalls bog ich in die Straße ein, fuhr an 2-3 parkenden Autos vorbei und dann kam etwas später eine Hausecke. Nach dieser Hausecke kommt eine Einfahrt für die Anwohner um dort zu parken. Jedenfalls kam ein 13 jähriges Mädchen aus dieser Einfahrt geschossen und fuhr mir seitlich ins Auto. Sie erlitt dabei keine Verletzungen, aber mein Auto ist von vorn bis hinten mit Kratzern und Beulen überseht.

Sie meinte dann sie war schon zu spät und musste zum Training und hat auch nicht geguckt.

Da ich im ersten Moment nicht wusste, was ich machen sollte, habe ich ersteinmal meinen Dad angerufen. Der meinte dann, dass wir besser zur Polizei fahren. Also erstmal zu dem Mädchen zum Fußballtraining wegen Name und so, dann nach dem Training zu ihr nach Hause und dann mit ihr und ihrer Mutter zur Polizei.

Diese meinten dann das ich erstmal der Verursacher bin, da sie noch ein Kind ist, aber da muss man doch Unterschiede machen, denn es gibt ja diese Staffelung bis 7, 7 bis 10 und 10-18 oder nicht?


Jetzt meine Frage, wie macht man es am besten das sie die Alleinschuld kriegt, weil ich kann ja echt nichts dafür... Sie kam mit mind. 20 aus der "Ausfahrt" geballert und einsehen kann man da auch nichts und mit 13 kann man ja schon etwas Wissen über Straßenregeln erwarten....

Hier ein Auszug aus einem Gerichtsurteil:

"Von einem 12 Jahre alten Kind kann man schon die Kenntnis zumindest elementarer Verkehrsregeln erwarten. Dazu gehört die Einsicht, dass ein Radfahrer nicht einfach von einer untergeordneten Straße in eine belebte Hauptstraße einfahren darf, ohne auf den bevorrechtigten Verkehr zu achten. Hält sich ein normal entwickelter 12jähriger nicht an diese Grundregel und verschuldet er dadurch einen Verkehrsunfall, so muss der Minderjährige – bzw. die hinter ihm stehende Versicherung – für den Schaden aufkommen." (Zitat: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#kinder)

In dem Fall ja 12, aber macht bestimmt keinen Unterschied


Danke für eure Hilfe

LG Chris
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 29.04.2010 - 23:46 Uhr  ·  #2
Du bist hier eigentlich relativ schuldfrei.... So sehe ich das. Wenn sie ein Geständnis in dieser Form an Polizei und Versicherung gibt klappt das. Allerdings ob sie die Schuld bekommt klärt ein Gericht.
Ab 7 Jahren ist man teilweise für ordnungswidrigkeiten haftbar, solange man sich dem Schaden den man angerichtet hat auch bewusst ist. Klären kann das ein Gutachten.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 29.04.2010 - 23:50 Uhr  ·  #3
Ja sie hat es ja auch alles mündlich bei der Polizei so angegeben, aber den Unfallbericht hat ihre Mutter geschrieben und wer weiß was sie da rein geschrieben hat.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 06:11 Uhr  ·  #4
20 % Schuld hast du schon in dem Moment wo du aus der Tür gehst. Lasse dir den Unfallbericht zeigen, ich mache dir aber wenig Hoffnung das du sauber aus der Sache raus kommst. Im schlimmsten Fall weisen die dir nach, das du immer noch zu schnell warst. Es sind ja immer die bösen Autofahrer.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 08:26 Uhr  ·  #5
Wichtig ist Michaxy sagte die Beweislage, und da wirds wirklich problematisch. Ich wünsch dir viel Glück und drück die Daumen für dich, dass du gut durchkommst.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 08:45 Uhr  ·  #6
Naja mal gucken...

Aber mit dem nachweisen das ich zu schnell war können die vergessen, ein bisschen rechnen kann ich auch noch ;) und ich würde behaupten ich stand sehr schnell.......

Ca. 11m hätte ich nach der Theorie, nach ca. 4,50m stand ich.....
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 08:51 Uhr  ·  #7
Zitat
Sie meinte dann sie war schon zu spät und musste zum Training und hat auch nicht geguckt.


Das an sich ist doch schon ein Schuldgeständnis ihrerseits. Nimm dir am besten einen Rechtsanwalt.
Wenn man Rechtsschutzversichert ist, ist das auch von Vorteil. Gerade für solche Fälle.

Allerdings, wie Michaxy schon sagte hast du bestimmt eine Teilschuld. Weil man muss ja immer so fahren dass man sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle hat. Und bei parkenden Autos, Einfahrten etc muss man mit rechnen das ein Kind oder was auch immer, plötzlich hervor kommen kann. Das war bei mir damals schon in der Fahrschule ein Thema. Notfalls muss man eben Schrittempo fahren. So wird es bestimmt ausgelegt dann.
Also ich rate zum Anwalt. Wenn die Gegenseite bösartig ist können sie dir ganz schön ans Bein machen.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 08:55 Uhr  ·  #8
Das ist es ja.... Wenn ich nach meiner Gechwinigkeit ging bin ich zu Zeitpunkt des Aufpralls ca. 10 km/h gefahren......
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 14:38 Uhr  ·  #9
Dann schau lieber nach ab wo das Kind am Auto Schaden gemacht hat, wenn es nicht vorne an der Stoßstange anfängt, kannst du belegen, daß das Kind dir ins Auto gefahren ist.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 14:44 Uhr  ·  #10
Ja. Wenn das Auto vorne unbeschädigt ist und nur seitlich, dann hättest du selbst bei 0 km/h nichts tun können.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 15:24 Uhr  ·  #11
Die Zeit in der die Autofahrer grundsätzlich schuld haben ist vorbei. Zumindest hier in Bayern. Ich lese immer die Zeitung und oft stehen solche ähnlichen Fälle mit Kinder drin. Vor einiger Zeit wurde auch ein Kind von einem Autofahrer umgefahren. Das Kind ist seit dem behindert. Der Autofahrer hatte aber keine Schuld und muß auch für nichts aufkommen.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 15:44 Uhr  ·  #12
Nimm Dir auf jeden Fall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Die "Mithaftung aus Betriebsgefahr" gibt es nur dann, wenn man zwar keine Verkehrsregeln verletzt, aber es an besonderer Umsicht fehlen ließ.
Mit 10km/h bei erlaubten 30 auf der vorfahrtsberechtigten Straße eben wegen der parkenden Autos (wichtig!!!) kann da keiner etwas herleiten und schlußendlich geht es nur um Blech und Lack.
In anderen Kulturen sind 13-jährige Mädchen heiratsfähig, da sollten sie bei uns wenigstens die grundlegenden Verkehrsregeln beherrschen!
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 17:45 Uhr  ·  #13
Jetzt ist das vielleicht aus einer ganz anderen Sicht.

Es waren ja gestern 2 Zeugen da, die aber zum Zug mussten und ich habe sie nicht weiter beachtet, da ich ja nicht wusste wie ich mich verhalte soll.

Da aber Zeugen immer besser sind, wie die Polizei meinte, habe ich mich heute auf gut Glück nochmal zu der Zeit an die Stelle des Unfalls gestellt und es kamen beide Zeugen vorbei. Sie arbeiten nämlich 300m in einem Ingenieurbüro.

Beide meinten, dass sie es so wie ich gesehen haben. Sie war ziemlich schnell unterwegs und hat nicht geguckt.

Inwieweit können die beiden mich jetzt entlasten?

LG Chris
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 17:53 Uhr  ·  #14
Du kannst sie nachträglich bei der Polizei anmelden und dafür sorgen dass sie nachträglich eine Aussage machen. Dann stehts besser für dich.
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Re: Fahrradunfall mit 13-jährigem Kind

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Gepostet: 30.04.2010 - 22:04 Uhr  ·  #15
Sei froh das du die Zeugen hast, sonst steht Aussage gegen Aussage.

Du hättest sie an der Weiterfahrt hindern und die Sache sofort klären müssen.

Wenn die Beiden als Zeugen aussagen, dann sollte es keine Probleme mehr geben. Trotzdem könnte man dir 'ne Mitschuld angelastet werden, da du dich vom Unfallort entfernt hast. Wie gesagt, könnte!

Sprich die Beiden noch mal an, das sie eine Aussage bei der Polizei machen.
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