Zitat geschrieben von ckich
Einzelgenehmigung also sowas https://www.vespaonline.de/att…stvzo-jpg/ ?
Dann ist es im Prinzip fast das gleiche wovon ich rede nur du hast keine neue Betriebserlaubnis bekommen sondern eine neue "Einzelgenehmigung"
Einzelgenehmigung ist für Neufahrzeug soviel wie ich weiß. ?????
Haben die von TÜV etwa ein jetzt Neufahrzeug draus gemacht mit den du jetzt nur 45Km/h fahren darfst oder ein Leichtkraftrad ?
Ein schlichter Rahmen-Wechsel ist doch auch keine technische Veränderung.
http://www.hochtaunuskreis.de/…-3906.html
Ja, genau so ein Gutachten. Die Daten hat er komplett aus der ABE übernommen (auch die Höchstgeschwindigkeit), gleichzeitig ist es ja ein Gutachten für ein Betriebserlaugnispflichtiges Fahrzeug. Von Neufahrzeug ist da nicht die Rede. Unter Ziffer "22" ist dann nur vermerkt "Zu E: Rahmentausch FIN am Lenkkopf neu eingeschlagen".
Unter "5" Bezeichnung der Fahrzeugklasse steht "Kraftrad M. LB.", hab mal gegoogelt, das wäre ja "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung", das ist doch falsch, oder?