Betriebserlaubnis und Garantieheft

 
Nostra
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 331
Dabei seit: 12 / 2023
Moped(s): S51(60cm³) / S70
Betreff:

Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 18:20 Uhr  ·  #1
Mein zweites Moped wurde mir zu DDR Zeiten geklaut, nach 4 Wochen hat die Polizei den Rahmen und den Motor ohne Zylinder/Kolben wiedergefunden.
Der Rest war ausgeschlachtet.
Es war Bj. 1984
Eine Betriebserlaubnis hatte ich nie dazu, es hieß damals gibt es nicht mehr. Mittlerweile ist ja klar, dass es eine Lüge war, vermutlich war es nur DDR Mangelwirtschaft und sie hatten einfach keine Vorlagen.
Hat in der DDR auch nie ein Hahn nach gekräht. Polizei wollte immer nur den Versicherungsschein.

Nun zu Sache.
Variante 1
Den Rahmen habe ich leider nicht mehr, hatte ich um 1990 beim Umzug einfach im Keller liegen lassen, shit.
Ich würde mir aber gerne eine 2. Simson aufbauen.
Was ich aber noch habe ist das damalige Garantieheft, also ein Beleg, dass ich der Eigentümer bin, mit entsprechendem Kaufdatum, Rahmennummer und Motornummer.
Ob das möglicherweise fürs KBA ausreichen würde, um eine neue Betriebserlaubnis zu erstellen?
Sicher es geht auch ohne Garantieheft, aber mit wären die möglicherweise aufkommenden Zweifel geringer und es würde eher zum Erfolg führen.

Ich weiß, die wollen ein Foto mit komplettem Moped, Typenschild und Rahmennummer. Aber das ist das geringste Übel, da lass ich mir schon was einfallen und wenn am Ende meine aktuelle Sime für herhalten muss.

Eben gerade probiert, laut Typenbestimmung beim KBA ergibt meine Rahmennummer genau den S51 Typ b2-4 wie im Garantieheft.
Wenn ich allerdings Enduro in Vorauswahl treffe, so wird auch das angenommen und ich hätte am Ende eine Enduro. So 100% wissen die es dann wohl auch nicht, welcher genaue Typ zur Rahmennummer passt.

Oder Variante 2
Würde das Garantieheft möglicherweise ausreichen, um vom TÜV oder DEKRA entsprechende Unterlagen für die Zulassungsstelle zu bekommen und das die dann auch die Rahmennummer auf einen neuen Rahmen stempeln.


Hier mal die Seite aus dem Garantieheft
 
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 1648
Dabei seit: 08 / 2015
Moped(s): Simson S53 CX Habicht mit 5 Gang Motor und RZT LT60ccm Reso Zylinder, Simson MS 50 Sperber mit RZT 1004 SO Motor , Derbi Senda DRD Evo mit 85ccm BK mod. Racing Zylinder , Aprilia SL 750 Shiver, Honda CB Seven Fifty RC42
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 18:43 Uhr  ·  #2
Ich habe auch noch ein Garantieheft von einer S50B2 BJ. 1978. Reicht leider alles nicht für eine Zulassung beim KBA / DEKRA, TÜV usw. Man braucht schon einen orig. Rahmen mit orig. Typenschild zwecks KBA ( Mokick muss natürlich komplett sein ) oder ein angefertigtes Typenschild für die DEKRA, TÜV usw.
Nostra
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 331
Dabei seit: 12 / 2023
Moped(s): S51(60cm³) / S70
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 19:28 Uhr  ·  #3
OK. KBA ist raus.
Bleibt also TÜV und DEKRA.
Denen reicht ein fertiger Aufbau mit einem Typenschild, welches ich mir anfertigen lasse und dann stempeln die mir auch einen neuen Rahmen?
Oft erwähnte Unbedenklichkeitserklärung wegen Diebstahl dürfte Grund meines Rechtsanspruches ja mit dem Garantieheft geklärt sein, was einem Kaufvertrag gleich kommt, ist ja sogar mit meiner Unterschrift.

Ps. Was KBA und original Rahmen angeht, da habe ich ja meine Aktuelle. Ich sage nur PS. Da will ich hier nicht näher drauf eingehen.
Moderator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Müritzer
Alter: 47
Homepage: trabantvermietung-…
Beiträge: 21904
Dabei seit: 09 / 2010
Moped(s): KR50, KR51/1S, S50 B1, S51 B1-3, SR50 B4, S51 E/2, S53 E (alle mit 12V-EMZA und, AMAL-Vergaser), Romet ZXT 50
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 19:46 Uhr  ·  #4
Zitat

Den Rahmen habe ich leider nicht mehr, hatte ich um 1990 beim Umzug einfach im Keller liegen lassen, shit.

Und wenn aus dem Rahmen wieder ein Moped geworden ist, welches immer noch auf den Straßen unterwegs ist?
Wenn du da keinerlei Kenntnisse hast, dann lege die Papiere mal besser in die Schublade zurück und vergesse deine Idee.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 1648
Dabei seit: 08 / 2015
Moped(s): Simson S53 CX Habicht mit 5 Gang Motor und RZT LT60ccm Reso Zylinder, Simson MS 50 Sperber mit RZT 1004 SO Motor , Derbi Senda DRD Evo mit 85ccm BK mod. Racing Zylinder , Aprilia SL 750 Shiver, Honda CB Seven Fifty RC42
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 19:56 Uhr  ·  #5
Der Rahmen muss schon eine gültige Nummer/ FIN haben. Aber falls nur die FIN auf dem Rahmen ist, dann weiß man immer noch nicht das Baujahr und das genaue Modell. Also-Rahmennr. und Typenschild sollten schon dran sein.
Nostra
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 331
Dabei seit: 12 / 2023
Moped(s): S51(60cm³) / S70
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 02.04.2024 - 20:28 Uhr  ·  #6
Zitat

Und wenn aus dem Rahmen wieder ein Moped geworden ist, welches immer noch auf den Straßen unterwegs ist?
Wenn du da keinerlei Kenntnisse hast, dann lege die Papiere mal besser in die Schublade zurück und vergesse deine Idee.

Das kann mir doch Schnuppe sein, dann ist der doch der Betrüger, der sich illegal als Eigentümer ausgegeben hat.
Sowas wäre ja dann auch der Fall, wenn mir ein Moped geklaut wird, ich aber noch die Papiere habe und es damit neu aufbauen will. Was interessiert mich da der Gauner.
Außerdem so ein "wenn" Ding
Mein Vater hat immer gesagt "Wenn der Hund nicht geschissen hätte, dann hätte er den Hasen gekriegt."🤣

Zitat

Der Rahmen muss schon eine gültige Nummer/ FIN haben. Aber falls nur die FIN auf dem Rahmen ist, dann weiß man immer noch nicht das Baujahr und das genaue Modell. Also-Rahmennr. und Typenschild sollten schon dran sein.

Ja, aber genau das kann ich doch mit dem Garantieheft nachweisen.

Ps. Das oft behauptet wird, dass das selber Schlagen der Nummer eine Urkundenfälschung wäre, ist auch totaler Blödsinn.
Die Rahmennummer auf dem Rahmen ist keine Urkunde, lediglich die BA ist eine Urkunde.
Selber schlagen mag ja irgendwas sein, aber keine Urkundenfälschung
Urkundenfälschung
Urkunde
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Erzgebirge
Alter: 43
Beiträge: 1176
Dabei seit: 08 / 2011
Moped(s): 2x S51 B2-4 (1x orig. 6V und BVF, 1x VAPE mit H4-Lampe und BING), MHW/M2 Anhänger mit Blinkeranbau
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 11.04.2024 - 22:55 Uhr  ·  #7
Den Rahmen hat Dir doch kein Gauner geklaut, den hast Du vergessen/liegenlassen. Damals dann auch keinen Verlust gemeldet und 34 Jahre danach soll den jemand gestohlen haben. Finde ich merkwürdig...
Nostra
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 331
Dabei seit: 12 / 2023
Moped(s): S51(60cm³) / S70
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 12.04.2024 - 01:45 Uhr  ·  #8
Schrieb ich was von "gestohlen"? Immer schön bei den Tatsachen bleiben, auch wenn's schwerfällt.
Ich schrieb was von als sein Eigentum ausgegeben.
Nur, weil man etwas findet, gehört es einem noch lange nicht.
Und das war auch nicht der Kern meiner Frage, also irrelevant.
Im Übrigen ist es eh Spekulation, ob er je wieder verwertet wurde.
Neuling
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 2
Dabei seit: 02 / 2024
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 12.04.2024 - 18:25 Uhr  ·  #9
Nur mal so als Hinweis.

Wenn jemand deinen alten vergessenen Rahmen gefunden hat, diesen in einem Fundbüro abgegeben hat, dann gibt es Fristen bis wann sich der Eigentümer da melden kann.
Meldet sich niemand, so kann der Finder die Fundsache für sich beanspruchen, wenn die Fundsache auch nicht bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde.

Also faktisch bist du nicht mehr Eigentümer des Rahmens, da du diesen nie als gestohlen oder vermisst gemeldet hattest. Punkt.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1428
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Betriebserlaubnis und Garantieheft

 · 
Gepostet: 16.04.2024 - 16:38 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Nostra


Ps. Das oft behauptet wird, dass das selber Schlagen der Nummer eine Urkundenfälschung wäre, ist auch totaler Blödsinn.
Die Rahmennummer auf dem Rahmen ist keine Urkunde, lediglich die BA ist eine Urkunde.
Selber schlagen mag ja irgendwas sein, aber keine Urkundenfälschung



Das wird oft behauptet weil es genau so ist und was du da erzählst ist totaler Blödsinn hoch drei.

FIN steht für Fahrzeug-Identifikationsnummer daraus ergibt sich schon das die Nummer was Urkundliches ist.
"Die FIN, die an die Stelle der früher maßgeblichen Fahrgestellnummer getreten ist, dient der Identifizierung des Fahrzeugs und hat insofern die Bedeutung einer Urkunde (vgl. BGHSt 9, 235, 238; 16, 94 f., 98; Gribbohm in LK, StGB 11."
https://rechtsanwalt-urteile-e…undenf.php

Wenn eine FIN auf Ersatzrahmen zb. übertragen werden soll oder Nachgeschlagen werden muss,
dann braucht man dazu eine Schlaggenehmigung von der Zulassungsstelle dazu.
Eine Prüfstelle überträgt (oder schlägt die nach) die FIN mit dieser Schlaggenehmigung und stellt darüber eine Gutachten aus.
Mit diesen Gutachten muss man dann auf die Zulassungsstelle und die trägt die FIN-Übertragung, in die Fahrzeugpapiere ein.
Ohne alten Rahmen mit FIN und der dazugehörigen BE bekommt man keine FIN legal auf einen Ersatzrahmen, da es ohne Papiere keine Schlaggenehmigung gibt.
Und das ist aus guten Grund so ua. um auszuschließen das zwei Fahrzeuge mit selben FIN gibt oder ein geklautes zu einer anderen Identität kommt usw..

"Oft erwähnte Unbedenklichkeitserklärung wegen Diebstahl dürfte Grund meines Rechtsanspruches ja mit dem Garantieheft geklärt sein, was einem Kaufvertrag gleich kommt, ist ja sogar mit meiner Unterschrift. "
Was die Zulassungsstelle da will ist eine eidesstattliche Erklärung und zwar über den verbleib der originalen Papiere also der BE.
und mit Garantieheft hast Rechtsanspruches auf Garantieleistung, (die Garantiezeit dürfte schon lange abgelaufen) mehr aber auch nicht.
"Das kann mir doch Schnuppe sein, dann ist der doch der Betrüger, der sich illegal als Eigentümer ausgegeben hat"
https://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.