@ Thoti
Zitat
Es muß an Beleuchtung am Anhänger das vorhanden sein, was man auch am Zugfahrzeug hinten vorfindet.
Das ist so leider nicht ganz richtig.
Dem nach müsste die Schwalbe, Star, Habicht und Sperber
mit originalen Blinker am Lenker auch Blinker am Anhänger haben, dem ist nicht so.
Allerdings darf man nur so hoch und breit laden das diese von hinten gut sichtbar bleiben, gleiches gilt bei Mopeds ohne Blinker (wie zb. einer S51 N) für die Handzeichen.
Die Mopeds mit 4 Leuchten Blinkanlagen (S50B, S51B, SR50 usw.) müssen dagegen welche am Anhänger haben, da diese ja zum Teil auch durch den Anhänger verdeckt werden.
Auch das mit den beidseitigen dreieckigen Reflektoren stimmt so nicht.
Für neue Mopedanhänger die heute eine Betriebserlaubnis bekommen wollen/sollen, Ja
Nach heutigen Bestimmung, ist auch Rücklicht rechts und links Vorschrift, gelbe Reflektoren an den Seiten.
Auch Begrenzungsleuchten an der Vorderseite sind teilweise Vorschrift wie auch eine 50mm Kupplung wie wir sie vom PKW kennen usw.
Auch habe ich gelesen, das der Anhänger für zulässige Geschwindigkeiten über 25km/h, Federung haben muss und selbst so dürfen Motorrädern mit Anhänger maximal 60km/h.
Da aber ein Mopedanhänger eine Betriebserlaubnis haben muss, ist diese entscheiden dh. was damals als die Betriebserlaubnis erteilt wurde Vorschrift war, denn die ist ja weiterhin so gültig. Zu der Zeit hat beim Mopedanhänger vom VEB Metallkombinat Heldrungen ein Rücklicht/Bremslicht links angebracht mit integrierten Rückstrahler gereicht.
Mit zwei Brems/Rücklichtern wäre auch technisch möglich gewesen, gibt einfach die originale Elektrik nicht her.
Auch beim Campi (Anhänger für Berliner Roller) ist das so, allerdings ist beim Einradanhänger eh nur ein Brems/Rücklicht erforderlich.
Ich habe mich mit den Thema Mopedanhänger viel beschäftig da ich selber ein haben unbekannter Herkunft, ähnlich eines MKH.
Zu DDR-Zeiten bin ich damit viel unterwegs gewesen, zu Sero-Annahmestelle, Camping usw. , sowas wie eine BE hatte damals kein Interessiert.
Ob die Beleuchtung in Ordnung war und das man eine Zulässige Kupplung hatte das schon.
Heute darf ich diesen wegen mangelnder BE nicht als Mopedanhänger nutzen, hatte deswegen vor Jahren auch Parr mal Ärger mit Rennleitung bekommen.
Um an eine BE zu kommen müsste er aktuelle Vorschriften erfüllen, das heißt geprüfte 50mm Anhängerkupplung, Rücklicht/Bremslicht beidseitig usw.