Hallo zusammen,
Habe bei meiner KR51/2 die Simmeringe ausgetauscht und dabei festgestellt das das Antriebskettenrad 15 Zähne hat.
Es werden aber von 13 -17 Zähnen alles für die KR51/2 angeboten.
Nun stellt sich mir die Frage welches Antriebskettenrad ist denn nun wirklich
zugelassen ( Orginal ), oder darf ich alles draufmachen ?
Habe bei meiner KR51/2 die Simmeringe ausgetauscht und dabei festgestellt das das Antriebskettenrad 15 Zähne hat.
Es werden aber von 13 -17 Zähnen alles für die KR51/2 angeboten.
Nun stellt sich mir die Frage welches Antriebskettenrad ist denn nun wirklich
zugelassen ( Orginal ), oder darf ich alles draufmachen ?