Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

 
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Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 06:17 Uhr  ·  #1
hallo,

hab aus einem riesen-teileposten ein blankes hauptrohr ohne plakette, aber mit rahmennummer rausgefischt. herkunft ebay. hab jetzt mit nem kumpel angefangen aus lauter einzelteilen ne simme aufzubauen. er hat immer noch nicht bei der polizei die nummer prüfen lassen. jetzt hab ich aber schon weitergebaut und der rahmen ist mittlerweile mit allen anbauteilen bestückt. wenn sich nun bei der überprüfung rausstellt dass das hauptrohr aus einem diebstahl kommt, hat der vorbesitzer dann anspruch auf das ganze moped oder nur auf das hauptrohr??
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 07:24 Uhr  ·  #2
wenn das " neue " Moped genau so aussieht wie das evtl geklaute dann wird es schwer
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 12:47 Uhr  ·  #3
Aus aktuellem Anlaß habe ich mich erst kürzlich mal etwas näher mit den Begriffen Eigentümer und Besitzer befasst. Das ist gar nicht so einfach.
Eigentümer und Besitzer sind nämlich zwei vollkommen unterschiedliche Dinge.

Im Moment ist es so, das Du auf jeden Fall der Besitzer des Rahmens bist, denn Du hast die physische Gewalt über das Teil. Und da Du den Rahmen im guten Glauben erworben hast, hast Du auch Anspruch auf den Schutz Deines Besitzes. Der Eigentümer kann sich also nicht einfach mal so den Rahmen zurückholen. Evtl. hast Du sogar einen Anspruch auf Wertausgleich (oder wie das heißt), da Du den Rahmen erhalten und vielleicht sogar lackiert hast. Das müßte Dir der Eigentümer in dem Fall sogar ersetzen wenn er den Anspruch auf sein Eigentum erhebt.

Bei den Anbauteilen bist Du der Eigentümer und der Besitzer. Da kommt niemand ran.
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 13:40 Uhr  ·  #4
... wenn du im Fall des Falles hinreichend belegen kannst, dass diese Teile nicht auch aus dem Diebstahl stammen, aus dem der Rahmen herkommt.
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 15:21 Uhr  ·  #5
das kann ich natürlich nicht belegen. wie auch? hab kistenweise zeug bei ebay von den unterschiedlichsten privatleuten erworben....
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 15:24 Uhr  ·  #6
Dann speicher dir die Seiten von ebay als Screenshot auf deinem PC ab.
Dann hast du etwas zum nachweisen...
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 16:07 Uhr  ·  #7
Bei den Anbauteilen brauchst Du keinen Bammel haben, wenn der eventuelle vorher bestohlene Eigentümer nicht besondere individuelle Merkmale benennen kann. Die Rahmennummer ist ein solches, und Leute, die schonmal beklaut worden sind, tackern ihre Initialen mit Schlagzahlen in jedes Stück Blech ;) ! Nur sowas zählt, nicht, daß an dem Rahmen ja auch noch der Rest eines Mopeds hing.
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 23:12 Uhr  ·  #8
Fakt ist, das du ein Eigentum an einer gestohlenen Sache nicht erwerben kannst, auch wenn du Geld für den Rahmen bezahlt hast kann es sein, das es noch lange nicht deiner ist.
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Re: Anspruch des ehemaligen Besitzers bei Diebstahl

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Gepostet: 25.06.2010 - 23:13 Uhr  ·  #9
Eigentümer wird man nicht - aber Besitzer. Und auch der Besitzer hat Rechte.
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