Anhängerbetrieb

 
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Anhängerbetrieb

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Gepostet: 03.06.2008 - 13:41 Uhr  ·  #1
Hallo ich habe mir für meine S 51 eine Anhängerkupplung besorgt, Anhänger hatte ich noch im Schuppen ( mit licht ). Nun meine Frage, muss ich den Anhänger auch anmelden da bei dem Anhängerbetrieb ja das Nummernschild verdeckt ist, und muss ich sonst noch was beachte ( auser die lichtdose am Moped ) ??
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 03.06.2008 - 14:23 Uhr  ·  #2
Wenn die Anhängerkupplung und der Anhänger für die S51 gedacht sind, dann brauchst Du da nichts anmelden. Du mußt nur die Höchstgeschwindigkeit von 40km/h beachten.
me.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 05.06.2008 - 21:24 Uhr  ·  #3
und noch ne kleinigkeit,

Du mußt eine kopie des Versicherungskennzeichens am Hänger anbringen.
Lt Polizei reicht ein Schild aus Pappe.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 05.06.2008 - 21:49 Uhr  ·  #4
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 14.06.2008 - 08:26 Uhr  ·  #5
Bei einen Mopedanhänger niemals das Versicherungsschild an den Anhänger anschrauben oder aufmalen dies ist Urkundenfälschung! Der Anhänger ist immer bei dem Zugfahrzeug mit versichert ob das Kennzeichen zusehen ist spielt keine Rolle.
Soweit ich weiß braucht man bei einer Schwalbe mit Blinker am Lenker nicht mal Blinker am Anhänger. Bei einer S50 o. S51 usw. müssen hinten die Blinker abschaltbar sein. Dafür gibt es verschiedene Schaltpläne. Oder mal Googlen (Simson Anhängerbetrieb) da findest du auch Bilder.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 15.06.2008 - 18:13 Uhr  ·  #6
Ich glaube nicht, daß das Urkundenfälschung ist, wenn sich das originale Nummernschild am Moped befindet und man eine Kopie davon an den Anhänger klebt.
me.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 15.06.2008 - 18:18 Uhr  ·  #7
die Polizei will es so.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 17.06.2008 - 15:55 Uhr  ·  #8
Bei Kennzeichnungspflichtigen Zugfahrzeugen (SR4-3,S70 und SR80) muß ein zweites Kennzeichen am Hänger ordnungsgemäß angebracht sein.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 17:27 Uhr  ·  #9
aber wie ist das nun bei einem Kleinkraftrad???

Ich empfinde es hier nicht für geklärt ob man eine selbstgefertigte Kopie des Kennzeichens an das Moped hängen darf oder nicht.

Könnte das noch wer klar stellen?
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 18:29 Uhr  ·  #10
Ich wurde bereits mit dem Moped + Anhänger angehalten. Die wollten kein Kennzeichen am Hänger haben. Zumindest hatten sie nichts derartiges erwähnt.
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 19:25 Uhr  ·  #11
Wenn der Hänger oder die Ladung das Kennzeichen des Mopeds verdeckt, muß es am Hänger wiederholt werden. Ein handschriftliches Pappschild, das nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt, ist in diesem Falle das Mittel der Wahl!
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 19:29 Uhr  ·  #12
@ kaym, echt????
Ist das dann keine Urkundenfälschung?

Kann ich dann einfach mein Kennzeichen kopieren und die Kopie einlaminieren und im Bedarfsfall an den Hänger machen?
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 19:51 Uhr  ·  #13
Was ist denn mit der Rennnummer muss da keine (40) dran stehen ?
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Re: Anhängerbetrieb

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Gepostet: 01.02.2010 - 19:58 Uhr  ·  #14
@ michaxy, Na die muss ja dann angebracht werden!
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Gepostet: 01.02.2010 - 20:09 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von kaym
Wenn der Hänger oder die Ladung das Kennzeichen des Mopeds verdeckt, muß es am Hänger wiederholt werden. Ein handschriftliches Pappschild, das nicht den Anschein eines amtlichen Kennzeichens erweckt, ist in diesem Falle das Mittel der Wahl!



Dann müsste man das ja grundsätzlich machen. Denn der Anänger verdeckt selbst unbeladen das Kennzeichen.

Wenn ich mich in mein Auto setze und mein Moped steht mit Anhänger davor sehe ich kein Kennzeichen mehr.
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