Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag hier im Forum, ich werde mich vielleicht nachher noch im geeigneten Topic vorstellen, zuerst aber mal zu meinem Problem:
Ich habe von meinem Nachbarn eine Simson Schwalbe KR51/1 Baujahr 1970 bekommen, diese habe ich wieder restauriert und vor 2 Tagen dafür eine Haftpflicht Versicherung mit Nummernschild erworben.
Der Versicherungsvertreter hat mir 60 km/h Höchstgeschwindigkeit auch in die Papiere eingetragen, nur meinte er ich dürfte die mit meinem M(B) Führerschein nicht fahren, weil der ja nur bis 45 km/h ginge und das sonst fahren ohne Führerschein ist.
Ich hab daraufhin die Rennleitung angerufen, welche mir gesagt haben "über 45 km/h = fahren ohne Führerschein = Lappen Weg" da der M Führerschein ja für "Leichtkrafträder bis 45 km/h gilt.
Nach meiner Information (http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html Nr. 8 - § 6 Abs. 1 zu Klasse M) ist das bei Leichtkrafträdern die vor 1992 schon mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h zugelassen wurden (zB. Simson Schwalbe) jedoch erlaubt.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
Ich hab mich die letzten beiden Tage noch nicht getraut zu fahren weil ich Angst hab meinen B Führerschein zu verlieren.
Kann auch sein das der Polizist keine Ahnung hatte und mich einfach nur ab wimmeln wollte, jedoch will ich schon sicher sein das ich mich im rechtlich Einwandfreien Rahmen bewege wenn ich von denen mal angehalten werde und die genauso wenig Ahnung haben.
Vielen Dank fürs Durchlesen und für die Antworten
Achja, ich bin 18 Jahre alt und habe die Klasse B seit etwa 4 Monaten, falls das in irgendeiner Weise relevant sein sollte.
Gruß Simon
Ich habe von meinem Nachbarn eine Simson Schwalbe KR51/1 Baujahr 1970 bekommen, diese habe ich wieder restauriert und vor 2 Tagen dafür eine Haftpflicht Versicherung mit Nummernschild erworben.
Der Versicherungsvertreter hat mir 60 km/h Höchstgeschwindigkeit auch in die Papiere eingetragen, nur meinte er ich dürfte die mit meinem M(B) Führerschein nicht fahren, weil der ja nur bis 45 km/h ginge und das sonst fahren ohne Führerschein ist.
Ich hab daraufhin die Rennleitung angerufen, welche mir gesagt haben "über 45 km/h = fahren ohne Führerschein = Lappen Weg" da der M Führerschein ja für "Leichtkrafträder bis 45 km/h gilt.
Nach meiner Information (http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html Nr. 8 - § 6 Abs. 1 zu Klasse M) ist das bei Leichtkrafträdern die vor 1992 schon mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h zugelassen wurden (zB. Simson Schwalbe) jedoch erlaubt.
Kennt sich da vielleicht jemand aus?
Ich hab mich die letzten beiden Tage noch nicht getraut zu fahren weil ich Angst hab meinen B Führerschein zu verlieren.
Kann auch sein das der Polizist keine Ahnung hatte und mich einfach nur ab wimmeln wollte, jedoch will ich schon sicher sein das ich mich im rechtlich Einwandfreien Rahmen bewege wenn ich von denen mal angehalten werde und die genauso wenig Ahnung haben.
Vielen Dank fürs Durchlesen und für die Antworten
Achja, ich bin 18 Jahre alt und habe die Klasse B seit etwa 4 Monaten, falls das in irgendeiner Weise relevant sein sollte.
Gruß Simon