Neuer Kolben für KR51/1K auf 63ccm

 
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Re: Neuer Kolben für KR51/1K auf 63ccm

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Gepostet: 01.02.2010 - 20:42 Uhr  ·  #16
... und wenn man ein Kleinkraftrad frisiert, kommt auch gleich noch Fahren ohne gültiges amtliches Kennzeichen dazu. Ohne Lappen, ohne Versicherung, ohne Zulassung, das wird dann richtig knackig.

Tut man sich das alles an, wegen vielleicht fünf km/h mehr und etwas mehr Durchzug?
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Re: Neuer Kolben für KR51/1K auf 63ccm

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Gepostet: 01.02.2010 - 22:07 Uhr  ·  #17
manche tun sich das sogar für 5 kmh weniger an. ( Nachbauqualität )
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Re: Neuer Kolben für KR51/1K auf 63ccm

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Gepostet: 01.02.2010 - 22:29 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von Auxburger
... und wenn man ein Kleinkraftrad frisiert, kommt auch gleich noch Fahren ohne gültiges amtliches Kennzeichen dazu. Ohne Lappen, ohne Versicherung, ohne Zulassung, das wird dann richtig knackig.

Tut man sich das alles an, wegen vielleicht fünf km/h mehr und etwas mehr Durchzug?

Das ist Auslegungssache...Führerscheinproblem ist klar, ansonsten nahm man das Kleinkraftrad in nicht vorschriftsmäßigem Zustand in Betrieb. Das kostet 25€. Kann man die Ordnungsmacht dazu überzeugen, ist alles gut. Wenn nicht, hilft ev. ein guter Rechtsverdreher weiter ;) !
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Re: Neuer Kolben für KR51/1K auf 63ccm

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Gepostet: 01.02.2010 - 23:02 Uhr  ·  #19
Oder man trifft auf solche Ordnungshüter wie ich sie hatte, dann lautet das Urteil Freispruch.
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