Moin Moin!
Habe an meiner S50 Klarglasblinker mit orangenen Glühlampen verbaut. Laut Schwalbenklinik sind die offiziell "nicht zulässig im Bereich der StVO".
Allerdings ist mein Moped ja Bj. 1977, daher bräuchte ich doch vom Baujahr her nichtmal Blinker. Soweit ich weiß sind die erst ab Bj. 1982 oder so verpflichtend.
Nun meine Theorie: Da die Tatsache, dass ich überhaupt Blinker verbaut habe, ein reines Entgegenkommen gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern ist, müssen die doch auch nicht den Vorschriften der Stvzo entsprechen. Oder ist meine Sicht der Dinge völlig fasch?
Hat jemand Erfahrungen damit? Schonmal angehalten worden o.ä.?
lg Harris
Habe an meiner S50 Klarglasblinker mit orangenen Glühlampen verbaut. Laut Schwalbenklinik sind die offiziell "nicht zulässig im Bereich der StVO".
Allerdings ist mein Moped ja Bj. 1977, daher bräuchte ich doch vom Baujahr her nichtmal Blinker. Soweit ich weiß sind die erst ab Bj. 1982 oder so verpflichtend.
Nun meine Theorie: Da die Tatsache, dass ich überhaupt Blinker verbaut habe, ein reines Entgegenkommen gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern ist, müssen die doch auch nicht den Vorschriften der Stvzo entsprechen. Oder ist meine Sicht der Dinge völlig fasch?
Hat jemand Erfahrungen damit? Schonmal angehalten worden o.ä.?
lg Harris