Muss ich zum Tüv?

 
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 23.09.2008 - 22:28 Uhr  ·  #16
@el Toro,

zu 1: z.B. wenn die Simson durch eine Änderung schneller als 60 km/h läuft, ändert sich die Fahrzeugart (Kleinkraftrad ---> Kraftrad)

zu 2: Beispiel: Wenn Du zu einem Lenker keinen Festigkeitsnachweis bringen kannst, ist eine Gefährdung zu erwarten

zu 3: Beispiel: Wenn Du einen anderen Vergaser montierst (oder Vergaserdüsen etc) ist zu erwarten, das sich das Abgasverhalten verschlechtert ...

Durch diese Vermutungen dreht ein guter Staatsanwalt mal eben die Beweislast um, und nun ist der Angeklagte daran, nachzuweisen, das es nicht so ist. (z.B. durch ein Abgasgutachten, Kostenpunkt: ca. 5.000 Euro für Kleinkrafträder. Festigkeitsgutachten für Lenker - dabei handelt es sich um eine zerstörende Prüfung - dürften ähnlich viel kosten.)

@Roberto, das auf jedem nicht zugelassenen Teil ein entsprechender Vermerk steht, ist reines Wunschdenken. "TÜV" ist zwar erst ab "eigenem amtlichen Kennzeichen" notwendig, das bezieht sich aber nur auf Hauptuntersuchungen. Der "Eintragungspflicht" bzw. § 19 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge, also müssen Bing Vergaser eingetragen werden (Abgasverhalten), es sei denn, es läge hierfür eine Teile-ABE vor.

Gruss von Frank
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 24.09.2008 - 18:25 Uhr  ·  #17
Tja und was ist nun wenn man an seiner S51 an Stelle des 16N1-11 nen 16N3-4 dran hat? Damit hat man nichts getunt. Es wurde auch das Abgasverhalten nicht verschlechtert, sondern sogar eher das Gegenteil erreicht. Auch der Verbrauch wird etwas geringer sein.

Darf man das jetzt machen? An den S51 /1 Modellen ist der 16N3 sowieso dran. Woher bekommt man den Infos welche Teile man untereinander austauschen darf?
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 25.09.2008 - 18:15 Uhr  ·  #18
Meines Erachtens kann die Simmi ausschauen wie eine Harley, solang der TÜV alles abgenommen hat, kein Problem.
Anderesseits kann ein 70ccm Zylinder sehr schnell ein großes Problem werden auch wenn sich optisch nichts ändert.

Die Frage ist meiner Meinung nach immer noch unter welchen Kriterien eine Versicherung im Falle eines Falles die Zahlung verweigern kann :)
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 28.09.2008 - 21:47 Uhr  ·  #19
Hallihallo...
@El Toro
Also das mit der Polizeikontrolle habe ich schon mehrmals hinter mir, die kreigen sowas erstens nicht mit, und zweitens veränderst du doch nicht die in der Betreibserlaubnis angegebenen Daten, oder?



@alle
Hab jetzt einen breiteren Enduro-Lenker dran, was ja die eingetragene Lenkerbreite verändert. Zu dem Lenker hab ich aber leider keine Papiere, da der aus DDR-Zeiten stammt. ->Polizeikontrolle, hat mir gleich 150€ Strafe angedroht. Also hab ich mir einen Tommaselli-Crosslenker gekauft, mit so roten Papieren. Muss ich den jetzt eintragen lassen? Was kostet sowas?
Danke!
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 28.09.2008 - 22:12 Uhr  ·  #20
@ Horst, was steht den auf dem roten zettel drauf bestimmt "algemeine betriebs-erlaubnis" jetz musst du lesen ob da was von § 19 ... steht dann reicht es diesen schein mitzuführen wenn da was von § 22 steht musst du zum tüv und den umbau vorführen aber eintragen lassen musst du nichts
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 28.09.2008 - 22:33 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von michaxy
@ Horst, was steht den auf dem roten zettel drauf bestimmt "algemeine betriebs-erlaubnis" ...


Mit grosser Wahrscheinlichkeit steht da "Teilegutachten" oder "Prüfbericht", denn Motorradlenker mit ABE sind sehr selten. Also: Anbauabnahme nötig, ggf. Eintragen lassen.

Den DDR Enduro Lenker muss man sich eintragen lassen, wenns ein Simson Lenker ist und selbiger nicht serienmässig an Deiner Simson war. Der Eintrag selbst sollte unproblematisch sein.

Gruss von Fank
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 30.09.2008 - 11:52 Uhr  ·  #22
@michaxy
Also ich hab jetzt weder §19 oder §22 gefunden, ich denke, nach dem draufstehenden Text, muss ich ihn nur abnehmen lassen.

Bei der Abnahme muss ich sicherlich was zahlen oder?
Was kostet sowas?
Ich mein wenn nicht ist auch gut, aber ich wollt nur mal so'ne ungefähre Peilung.. Komm ich da mit 25€ hin?

Danke schonmal.
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 30.09.2008 - 12:49 Uhr  ·  #23
dann poste doch mal den text wo drauf steht
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 30.09.2008 - 16:04 Uhr  ·  #24
den ganzen??

Also ich nehme mal an, das stimmt, was ich geschrieben hatte :)

Also hier einige Auszüge aus dem Prüfbericht

TÜV Rheinland

Prüfbericht...

blablabla.
Der Sonderlenker wurde vom TÜV Rheinland ausschließlich bezüglich der Gestaltfestigkeit geprüft. Eine Prüfung der Anbauverhältnisse ist nicht Gegenstand dieses Prüfberichtes.

dann auf Blatt 3:
Der Sonderlenker ist bei der Prüfung nach §19(2) oder §21 StVZO hinsichtlich der Anbauverhältnisse zu begutachten. Dabei sind die Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverstaändigen/Prüfer zu beachten, sowie der ordnungsgemäße Anbau des Lenkers entsprechend der Anbauanleitung des Lenkerherstellers zu überprüfen.

Ganz vorne auf dem Faltblatt steht aber:
Nur dieses rote Gutachten besitzt die von uns geschützte rechtliche Gültigkeit zur Eintragung in die KFZ-Papiere. ...

Heißt das jetzt, das man die eintragen lassen muss, oder nur mit diesen Papieren könnte oder kann?

Ich bau den jetzt erstmal dran und dann guck ich weiter...
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 30.09.2008 - 19:39 Uhr  ·  #25
wenn ich jetzt richtig gelesen habe gilt für dich §19(2) und da steht das deine abe nach anbau des lenkers erhalten bleibt

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

§21 trifft für dich nicht zu weil das kein zulassungspflichtiges fahrzeug ist
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 01.10.2008 - 16:08 Uhr  ·  #26
Wird dadurch nicht die "genehmigte Fahrzeugart" in der Betriebserlaubnis nicht geändert? Da steht doch die Lenkerbreite mit drin...(neue Betriebserlaubnis)


Mir ist was dummes passiert.. Hab den Gasgriff auf den neuen Lenker geprügelt, ohne zu fetten etc.. jetzt lässt sich nichts mehr drehen oder abziehen. Hat einer eine Idee, wie ich den wieder abkrieg??

Danke
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 03.10.2008 - 07:56 Uhr  ·  #27
Zitat geschrieben von Horst
den ganzen?? Heißt das jetzt, das man die eintragen lassen muss,


Ganz klares "Ja", wobei der Prüfbericht inzwischen kein gültiges Dokument mehr ist, mit dem man Abnahmen nach § 19/3 StVZO machen kann. Du musst also eine Abnahme nach 19/2 machen lassen, das geht nur bei der Technischen Prüfstelle.

Alternativ kannst Du Dir auch die aktuellen Papiere (Teilegutachten) vom Lenkerhersteller besorgen (meist auf dessen homepage), dann reicht eine Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO, die kann jede Überwachungsorganisation machen.

Zitat geschrieben von Horst
Mir ist was dummes passiert.. Hab den Gasgriff auf den neuen Lenker geprügelt, ohne zu fetten etc.. jetzt lässt sich nichts mehr drehen oder abziehen.


Jetzt ahnen wir auch, warum nach Lenkerumbau eine technische Überprüfung durch einen Sachverständigen / Prüfingenieur notwendig ist.

@Michaxy, warum sollte § 21 nicht auf zulassungsfreie Fahrzeuge zutreffen ???

Gruss von Frank
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 03.10.2008 - 09:55 Uhr  ·  #28
@ hallo-stege,
ich habe den § 21 so verstanden (mein beamtendeutsch ist auch nicht das beste)
bis eben war mir das immer so bekannt das nach § 19 eine abe mitzuführen ist und nach § 21 eine abnahme erforderlich
wenn das natürlich falsch ist nehme ich alles zurück und behaupte das gegenteil
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 03.10.2008 - 11:00 Uhr  ·  #29
@Michaxy, § 21 bezieht sich aufs ganze Fahrzeug und ist (nach § 19/2) immer dann anzuwenden, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist (egal, ob es sich dabei um ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Fahrzeug handelt) ...

Bei § 19/3 musst Du immer unterscheiden zwischen einer ABE/ABG für Teile (§ 22/22a) und der ABE/BE für das gesamte Fahrzeug (§20/21). Weiterhin musst Du zwischen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis" (das ist ein Verwaltungsakt gegenüber dem Hersteller) und einem Nachweis über selbige (Abdruck / Auszug aus der ABE, also einem "Zettel" zum Mitführen") unterscheiden. Und nicht jeder "Zettel", den man vom Hersteller bekommt, basiert auf einer ABE. Insofern sollte man diese Zettel lesen, denn dort steht normalerweise auch drin, was man zu veranlassen hat. Hat man dagegen keinen "Zettel", hat man im Allgemeinen schlechte Karten, etwas eingetragen zu bekommen (es sei denn, man steckt wirklich tief in der Materie und kann den jeweiligen Sachverständigen der TP überzeugen).

Gruss von Frank
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Re: Muss ich zum Tüv?

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Gepostet: 03.10.2008 - 12:11 Uhr  ·  #30
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