@el Toro,
zu 1: z.B. wenn die Simson durch eine Änderung schneller als 60 km/h läuft, ändert sich die Fahrzeugart (Kleinkraftrad ---> Kraftrad)
zu 2: Beispiel: Wenn Du zu einem Lenker keinen Festigkeitsnachweis bringen kannst, ist eine Gefährdung zu erwarten
zu 3: Beispiel: Wenn Du einen anderen Vergaser montierst (oder Vergaserdüsen etc) ist zu erwarten, das sich das Abgasverhalten verschlechtert ...
Durch diese Vermutungen dreht ein guter Staatsanwalt mal eben die Beweislast um, und nun ist der Angeklagte daran, nachzuweisen, das es nicht so ist. (z.B. durch ein Abgasgutachten, Kostenpunkt: ca. 5.000 Euro für Kleinkrafträder. Festigkeitsgutachten für Lenker - dabei handelt es sich um eine zerstörende Prüfung - dürften ähnlich viel kosten.)
@Roberto, das auf jedem nicht zugelassenen Teil ein entsprechender Vermerk steht, ist reines Wunschdenken. "TÜV" ist zwar erst ab "eigenem amtlichen Kennzeichen" notwendig, das bezieht sich aber nur auf Hauptuntersuchungen. Der "Eintragungspflicht" bzw. § 19 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge, also müssen Bing Vergaser eingetragen werden (Abgasverhalten), es sei denn, es läge hierfür eine Teile-ABE vor.
Gruss von Frank
zu 1: z.B. wenn die Simson durch eine Änderung schneller als 60 km/h läuft, ändert sich die Fahrzeugart (Kleinkraftrad ---> Kraftrad)
zu 2: Beispiel: Wenn Du zu einem Lenker keinen Festigkeitsnachweis bringen kannst, ist eine Gefährdung zu erwarten
zu 3: Beispiel: Wenn Du einen anderen Vergaser montierst (oder Vergaserdüsen etc) ist zu erwarten, das sich das Abgasverhalten verschlechtert ...
Durch diese Vermutungen dreht ein guter Staatsanwalt mal eben die Beweislast um, und nun ist der Angeklagte daran, nachzuweisen, das es nicht so ist. (z.B. durch ein Abgasgutachten, Kostenpunkt: ca. 5.000 Euro für Kleinkrafträder. Festigkeitsgutachten für Lenker - dabei handelt es sich um eine zerstörende Prüfung - dürften ähnlich viel kosten.)
@Roberto, das auf jedem nicht zugelassenen Teil ein entsprechender Vermerk steht, ist reines Wunschdenken. "TÜV" ist zwar erst ab "eigenem amtlichen Kennzeichen" notwendig, das bezieht sich aber nur auf Hauptuntersuchungen. Der "Eintragungspflicht" bzw. § 19 StVZO unterliegen alle Kraftfahrzeuge, also müssen Bing Vergaser eingetragen werden (Abgasverhalten), es sei denn, es läge hierfür eine Teile-ABE vor.
Gruss von Frank