LED-Birne 6 V Blinker

 
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 18:14 Uhr  ·  #16
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 19:07 Uhr  ·  #17
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 21:33 Uhr  ·  #18
Hab die Teile im Hänger drin, als Rück und Bremslicht... Is original so hell, wie die normalen Glühlampen... Kann mich da echt nich beklagen.

Wenn du die originalen Blinker verwendest, solltest du zusehen, das du welche mit Refelktor hast. (Gibt die auch Ohne...) Bringt noch mehr Lichtausbeute...
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 21:43 Uhr  ·  #19
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 22:10 Uhr  ·  #20
Naja.....haste die Lampen mal mit ner "vollen" Battrie betrieben? Ich meine, 21W ist schon recht hell. Das Blinkergedöns was man da teilweise am Möpp rumfunzeln sieht, hat nix mit der eigentlichen Leuchtkraft zu tun. (Ich weiß, was du meinst. Kenne die teilweise nur glimmenden Blinker.)

Tipp von mir, mach nen Testkauf. Bestell dir EINE, und teste die mit Dauerstrom. Dann kanst immer noch entscheiden, ob die die zurück sendest, oder 3 weitere kaufst....

alternativ kaufst gleich alle 4 zum testen....dann kommst nämlich mit nem Kleinteil für 20 Cent über die 40,-€ Grenze, und brauchst die Rückportokosten nicht zu tragen. ;)
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 10.03.2015 - 22:31 Uhr  ·  #21
Zitat

dann kommst nämlich mit nem Kleinteil für 20 Cent über die 40,-€ Grenze, und brauchst die Rückportokosten nicht zu tragen.


Hast Du Dich schonmal mit dem neuen Widerrufsrecht (gültig ab Juni 2014) beschäftigt? Bei dem Verkäufer auf der Seite konnte ich auch keinen Hinweis darauf finden, daß die Versandkosten für den Rückversand ab einem Rücksendebetrag von 40,00€ übernommen werden.

Artikel die bereits getestet wurden, können nicht mehr einfach so zurück geschickt werden, macht der Käufer das doch, ist der Verkäufer berechtigt, einen gewissen Betrag vom Kaufpreis abzuziehen. Der Mensch nennt sich Verkäufer, nicht Ausleiher.
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 11.03.2015 - 05:15 Uhr  ·  #22
Jetzt, wo du so fragst....Ja, habe ich!!!

Zitat
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war


Früher wars ein wenig anders umschrieben, bedeutet aber jetzt auch nix anderes.... Wertverlust muss nur DANN gezahlt werden, wenn die "Abnutzung" durch eine Verwendung statt fand, die über ein normales TESTEN des Artikels hinaus geht. Zum testen des Artikels gehört für mich ggf. das aufreißen der Tüte das einsetzen der Birne und eine einmalige Funktionsprobe!!!!
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Re: LED-Birne 6 V Blinker

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Gepostet: 11.03.2015 - 22:55 Uhr  ·  #23
Wenn Du es gelesen hättest dann wüßtest Du, daß die 40,-€ Klausel nicht mehr existiert. ;)

Was Du beschreibst ist, Du kaufst die Lampen, probierst sie aus und wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt, dann geht die Lampe halt wieder zurück. In dem Moment, wo die Lampe bereits im Einsatz war, ist sie kein Neuteil mehr. Häufig ist es der Lampe auch anzusehen, daß sie verbaut war, also kann der Verkäufer das Teil auch nur noch als Gebrauchtteil verkaufen = Wertverlust.

Wenn Tüten aufgerissen oder Verpackungen beschädigt wurden ist das zwar unschön, aber in diesem Fall wird der volle Verkaufspreis zurückerstattet. Der Artikel jedoch ist nach wie vor neu und unbenutzt und darf weiterhin als Neuteil angeboten werden.

Das sind die Feinheiten.
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