Ist die Vape zulässig in der stvo?

Muss ich geheimhalten das ich eine Vape habe, oder legal???

 
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Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 11:50 Uhr  ·  #1
Hallo,
wie aus dem Titel schon zu entnehmen ist, frage ich mich ob die Vape in der Stvo oder Stvzo zugelassen ist?
Also ich möchte gerne neue Papiere für meinen Beantragen, da die, die ich hier liegen habe, eh nicht original sind, und schon sehr schlecht aussehen.
Deswegen halt neue, weil zur geplanten West-Europa-Tour im Sommer soll ja alles Hand und Fuß haben.
Nun frag ich mich ob ich 12V angeben kann, oder sollte ich 6V angeben?
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 12:00 Uhr  ·  #2
@ Kayger,

also ob sie STVO-Zugelassen ist kann ich dir nicht sagen, aber ich habe bei meinen Fahrzeugen(6) beim KBA die Orginalangaben genommen, obwohl bei 3 Fahrzeugen eine Vape drin war.
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 14:34 Uhr  ·  #3
Für die Beantragung neuer Papiere beim KBA ist es auf jeden Fall der bessere Weg die Originaldaten des Fahrzeuges anzugeben.

Was die Vape angeht stehe ich persönlich auf dem Standpunkt das man sie nicht eintragen lassen muß, das es für den Fall eines Unfalles aber mit Sicherheit besser ist, wenn sie eingetragen ist. Einfach damit die Versicherung kein Schlupfloch findet um eine Zahlung zu verweigern.

In der StVZO ist klar definiert welche Änderungen zum Erhalt der Betriebserlaubnis eingetragen werden müssen. Lichtmaschinen und Zündungen gehören nicht dazu.

Man kann sich auch an § 19/2 StVZO orientieren. Durch den Einbau einer Vape wird weder die Fahrzeugart geändert, es ist keine Gefährdung zu erwarten und auch das Abgas- und/oder Geräuschverhalten verändert sich nicht.
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 17:59 Uhr  ·  #4
Ahhh, das ist eine ausführlich Antwort :-)
Gut, und da ich im falle eines Unfalls auf Nummer sicher gehen möchte (abgesehen davon das ich 60ccm drin habe, und vorne nen andere Bremsanlage...;-) ) werde ich sie mal angeben, Hauptsache ist natürlich das ich da keinen Ausgewischt bekomme.
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 18:28 Uhr  ·  #5
Gib' sie nicht an! Wenn Du sie un-un-unbedingt eingetragen haben willst, mußt Du zum TÜV, dort 37€ zahlen, und dann zur Zulassungsstelle und nochmal 11,70€ hinlegen.
Du kriegst vom KBA keine Papiere ausgestellt, wo etwas anderes als der Originalzustand bescheinigt wird. Selbst wenn sie wollten, sie dürfen das nicht, dafür sind die Prüforganisationen zuständig! Das ist wie eine Zweitschrift der Original-BE!
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 18.04.2010 - 21:50 Uhr  ·  #6
Also wenn da sowieso schon ein 60 ccm Zylinder drauf ist, ist die ABE doch eh schon futsch.
Da kannst Du Dir es sparen Dir Gedanken über die Eintragung der Vape zu machen.
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 20.04.2010 - 09:26 Uhr  ·  #7
Ja ich habe mir auch mal das Thema Vape hier durch gelesen.
Wo odo seine Simson eingetragen hat, und denke werde es lieber sein lassen.
Denke das die Vape wohl am wenigsten auffällt ;-)
Danke
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Re: Ist die Vape zulässig in der stvo?

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Gepostet: 20.04.2010 - 10:42 Uhr  ·  #8
Wie in den vielen KBA-Threads schon gesagt: In den Antrag kommen die Daten des Originalzustands. Alles andere gibt nur Salat.

Wie im VAPE-Thread schon gesagt: Lichtmaschine und Zündung fallen nicht unter eintragungspflichtige Änderungen - im Gegensatz zu (wie das KBA richtig schrieb) Änderungen an den Beleuchtungseinrichtungen. Wechsel der Glühlampen von 6V auf 12V bei gleicher Wattzahl ist aber keine solche Änderung, also ist auch hier nichts einzutragen. Im Scheinwerfer, wo du eventuell von 25W auf 35W erhöhst, tust du das innerhalb der gleichen Prüfkategorie der Scheinwerfer (S1/S2), also auch wieder nichts. Wenn du den Scheinwerfer wechselst, setzt du hoffentlich einen für Zweiräder typgeprüften ein, und das ist auch eintragungsfrei.
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