Stress mit Polizei

 
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Stress mit Polizei

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Gepostet: 29.11.2009 - 21:03 Uhr  ·  #1
Einen schönen guten abend liebe forenmitglieder,

ich wurde vor einigen Wochen von der Polizei angehalten.
Zu bemängeln hatten sie, dass meine Blinker nicht funktionstüchtig waren (nur heruntergeklappt bei S51/B2) und die "Gabelbrücke", sprich gekürztes Schutzblech (da ich enduroschutzblech verbaut habe) nicht verbaut war, was sie sehen wollten für die Stabilität der Gabel.

ich habe dort einen Mängelschein bekommen, welchen ich auch kurze zeit später wieder einschickte (nach dem Vorführen bei der Polizei und abstempeln).

Damit dachte ich, dass alles geklärt wäre...


Tage später hatte ich einen Brief im Kasten, auf welchem ich Stellungnahme zu folgendem Vorwurf nahm:

"Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür zulässige Typgenehmigung in Kraft"


Ich schrieb, dass der Mängelschein für mich den Abschluss dieses Verfahrens war und dass ich schon oft mit diesem Fahrzeug angehalten, aber nichts bemängelt wurde...

Jetzt bekam ich wieder einen Brief, der mir 73,50 euro in rechnung stellt wegen dieser Ordnungswidrigkeit...

Ist das überhaupt Rechtens?
Kann ich mich dagegen zur Wehr setzen?
Kann ich nachweisen, dass ich zuvor angehalten und keine Mängel festgestellt wurden??

Ich brauche Hilfe!!!
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Re: Stress mit Polizei

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Gepostet: 29.11.2009 - 21:52 Uhr  ·  #2
Wenn du ein Verfahren anstrebst kann sein das du Recht bekommst aber auf den Kosten sitzen bleibst.
In Deutschland ist man immer noch so lange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen wird, also lass dir bei der Rennleitung die Typengenehmigung zeigen bzw. eine Kopie geben. Spätestens dann hast du deren Schwachstelle gefunden, weil das würde ja bedeuten das die für jedes Fahrzeug so ein Schriftstück haben müssen.
Stammgast
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Re: Stress mit Polizei

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Gepostet: 30.11.2009 - 01:16 Uhr  ·  #3
typgenehmigung ist doch betriebserlaubnis, oder !?
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Re: Stress mit Polizei

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Gepostet: 30.11.2009 - 04:27 Uhr  ·  #4
@ wilderloki, stehen den in deiner ABE Angaben drin wie dein Moped auszusehen hat ?
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Re: Stress mit Polizei

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Gepostet: 06.12.2009 - 10:42 Uhr  ·  #5
"Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür zulässige Typgenehmigung in Kraft"

Dieser Vorwurf ist Unsinn, wennschon, muß es heißen: "Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug mit erheblichen Mängeln in Betrieb"

Das ist kein anderes Vergehen, als wenn ich am Auto die Stoßstange und damit die Kennzeichenbeleuchtung abmontiere und damit fahre. Inwieweit es sich lohnt, dagegen vorzugehen, solltest Du aber einen Rechtsverdreher fragen!
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