[Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

 
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[Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 23.09.2009 - 19:43 Uhr  ·  #1
Hallo, bin seit ein paar Tagen im Besitz einer S51B 1-4. Da ist noch alles Orginal, also 6 Volt Unterbrecherzündung.
Wie ist das eigentlich mit dem Licht hinten, geht ja nur auf Schlüsselstellung 2. Muß ich immer mit Licht hinten fahren? Bei der 6 Voltanlage ist das ja so eine Sache mit der Batterie. Außerdem gibt es ja auch kein Bremslicht bei der vorderen Bremse, muß man da irgendwas nachrüsten, oder ist das von den Gesetzeshütern geduldet, da es ja orginal so ist??
Vielen Dank schon mal
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 24.09.2009 - 00:38 Uhr  ·  #2
Am Tage reicht es wenn der Scheinwerfer an ist. Das Rücklicht darf aus bleiben. Dafür gibt es extra den Umbau auf Dauerlicht. Da leuchtet dann nur der Scheinwerfer.

Das mit dem Bremslicht ist, soweit ich weiß, in Ordnung so.
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 24.09.2009 - 20:29 Uhr  ·  #3
Danke für die Antworten und Hinweise!
Gruß aus dem Unterallgäu
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 24.09.2009 - 21:04 Uhr  ·  #4
Man muss hier (wie bei den Blinkern) in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs schauen, nicht in die heutige STVZO.

Die Simsons mit 6V-Anlage dürfen daher ohne vorderen Bremslichtkontakt fahren, weil das damals eben schon erlaubt war und auch so vom Staat abgenommen wurde.

An sich müssen diese Fahrzeuge aber auch tagsüber mit voller Beleuchtung fahren, denn die Lichtpflicht gilt für alle, unabhängig vom Fahrzeugalter.

Allerdings gibt's eine Ausnahmegenehmigung aus DDR-Zeiten, die bei diesen Fahrzeugen zugunsten der Batterieladung erlaubt, am Tag nur mit Scheinwerfer und ohne Rücklicht zu fahren.

Die gilt nach wie vor, und deswegen darfst du das alles so benutzen, wie du's jetzt hast.
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 28.09.2009 - 17:18 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Auxburger
Man muss hier (wie bei den Blinkern) in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs schauen, nicht in die heutige STVZO.........

Allerdings gibt's eine Ausnahmegenehmigung aus DDR-Zeiten, die bei diesen Fahrzeugen zugunsten der Batterieladung erlaubt, am Tag nur mit Scheinwerfer und ohne Rücklicht zu fahren.
...... .



Wo bekomme ich die Betriebserlaubnis her, hab nur einen Auszug aus der Betriebserlaubnis, also den grünen Zettel!
Wo steht das mit der Ausnahmegenehmigung?

Vielen Dank
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 28.09.2009 - 18:37 Uhr  ·  #6
Hier ist das Literaturzitat zur Ausnahmegenehmigung:

http://www.fen-net.de/ralf.wil…Ladeanlage

... wobei der Autor der Seite in seinem Kommentar ziemlich Blech redet. Zweiradfahren mit Licht am Tag ist bei uns längst vorgeschrieben, auch ohne EU-Gesetz.

In Sachen Betriebserlaubnis sind die neu ausgestellten KBA-Papiere ausführlicher als die alten DDR-Scheine. Ersatzweise kannst du dir auch einfach anschauen, was an deinem Fahrzeugmodell im Neuzustand dran war. Das muss alles dran sein, mehr kann, muss aber nicht sein.
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Re: [Erledigt]Was ist bei der Beleuchtung gesetztl. vorgeschr. ?

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Gepostet: 28.09.2009 - 18:42 Uhr  ·  #7
Vielen Dank!
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