Mit neuen Papieren immernoch 60km/h fahren ?

 
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Mit neuen Papieren immernoch 60km/h fahren ?

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Gepostet: 20.09.2009 - 20:15 Uhr  ·  #1
moin moin,

hab ne frage zu den papieren, hab ne schwalbe in aussicht und die hat keine papiere,

Wenn ich die jetzt nachmache, kann ich dann mit dem teil mit meinem zukünftigen M-Führerschein 60 Km/h fahren, wegen dem stichjahr 1992,
Diese dolle DDR regelung gilt doch dann auch noch,

2. wieviel kostet die ganze Materie, moped kostet ohne Angabe, dass die Papiere nicht dabei sind 450€, wieviel kann ich deshalb runterhandeln.
http://www.dhd24.com/azl/index.php?anz_id=70603099

im link ist jetzt kein bild dabei hab aber schon eins gesehn.

Danke für antworten
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Re: Mit neuen Papieren immernoch 60km/h fahren ?

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Gepostet: 20.09.2009 - 21:56 Uhr  ·  #2
Vor allem mach einen Kaufvertrag mit allem, was formal so nötig ist - inklusive Name, Anschrift und Personalausweis-Nummer des Verkäufers.

Wenn sich nämlich beim Beantragen der neuen Papiere herausstellt, dass die Schwalbe Diebesgut ist, bist sonst du fällig.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aus dem Datum, an dem das Fahrzeug erstmals in Verkehr gebracht wurde, nicht aus dem Ausstelldatum der Papiere - also ja, die 60 km/h darfst du behalten.
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