Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

Was brauch ich und was darf ich ändern.

 
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Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 29.08.2009 - 23:19 Uhr  ·  #1
Servus,

ich hab mal ne Frage zu der allgemeinen Betriebserlaubnis:
PS.: ich hab noch Keine beantragt.

Man muss die besitzen und immer bei der Ausfahrt bei sich mitführen?
Wird man als "Halter" eingetragen?
Sind die Papiere nur zum Nachweis der Leistung und max. Geschwindigkeit (50ccm 60 Km/h...)?
Darf ich Sitzbank, Reifen und auch mal ne Telegabel ohne Probleme tauschen, oder sind gewisse Teile zu 100% an ein Fahrzeugyp gebunden
ich hab z.B. neue Blinker, die anders aussehen und ne Sitzbank von ne S51 E.
Was muss alles Original bleiben? (außer dem Rahmen und Zylinder)

Ich hab nicht vor etwas zu tunen, sonder nur ein wenig zu restaurieren, sodass Alles wieder schön ist.

Vielen Dank im Vorraus.

Kevin
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 30.08.2009 - 07:59 Uhr  ·  #2
Du musst die Papiere immer mitführen, ein Halter wird aber nicht eingetragen. Leistung und Geschwindigkeit stehen da auch drin sowie weitere technische Daten.
Die Telegabel kannst du jederzeit tauschen wenn die zur S51 gehört. Ob du eine glatte oder struckturierte Sitzbank drauf hast ist unwichtig hauptsache es ist eine drauf. Die Blinker sollten eine ABE haben sonst erlischt die vom Moped, es sei denn es sind Orginalteile. Die Räder und Übersetzung sollte auch orginal bleiben.
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 30.08.2009 - 11:48 Uhr  ·  #3
Ok, also solange es baulich gleichbleibt darf ich Es wechseln.

Bei den Blinkern, steht da etwas drauf, sodass ich es prüfen kannn, ob die eine ABE haben? Müssen die eine allegemeine ABE haben oder bei mir eingetragen sein?
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 30.08.2009 - 14:01 Uhr  ·  #4
Die DDR-Blinker hatten sogar schon eine E-Nummer, bei Beleuchtungstechnik war die DDR sehr konsequent. Leider haben die nachgefertigten Blinkergläser diese nicht und es kann zu Problemen mit der Polizei kommen. Die Gehäuse sind aber auch original nicht gekennzeichnet, die kann man bedenkenlos benutzen! Ansonsten darfst Du alles, was an irgendeinem S50 oder S51 irgendwann mal serienmäßig verbaut war, auch an deinem Moped verwenden. Das betrifft so beliebte Dinge wie verstellbare Federbeine, Büffeltank, Seitengepäckträger und Koffer, Kindersitz, Drehzahlmesser, großer Tacho, Knieblech, zugelassene Seitenständer, Halogenlicht, vorderer Bremslichtschalter etc.. Bei Blinker oder nicht Blinker gibt es zwar immer wieder Meinungsverschiedenheiten, aber Simson-Mopeds bis Baujahr ´91 dürfen ohne gefahren werden. Auch reicht bei Zweirädern unter 100km/h ein Spiegel links. An Reifen (-Profilen) darfst Du auch draufziehen, was Du willst, solange es 16"-Räder sind und der Reifen zur Felge paßt.
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Gepostet: 02.09.2009 - 07:34 Uhr  ·  #5
Frage: Wenn ich in eine B1-4 mit Unterbrechungszündung eine elektrozündung einbau, dann ist es ja keine B1.4 sonder eine B2-4?! kann ich derartige Änderungen beim beantragen eingenständig ändern?
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Gepostet: 02.09.2009 - 08:33 Uhr  ·  #6
Ich glaube nicht das das auffällt. Allerdings sollten dann auch die restlichen Angaben zu dem Modell passen.
Eine 2-4 mit 25W Scheinwerfer wäre z.B. unlogisch.
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 02.09.2009 - 19:04 Uhr  ·  #7
Ich hab mir gedacht ich schreibe B1-4 und fahr danach einfach mal zum Tüv, der sagt mir was ich machen muss, obs nachgetragen werden muss oder nicht. Wenn mich die Polizei bei der 1. oder 2. Fahrt deswegen vollkoffert, haben die bestimmt nichts dagegen wenn ich dabei aufm weg zum Tüv bin (ich würde wirklich direkt fahren). Oder wär das nicht so klug?
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 02.09.2009 - 19:18 Uhr  ·  #8
Das merkt die Polizei doch gar nicht was da für eine Zündung drin ist.
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Re: Allgemeines zu den Papieren. Übersicht für mich.

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Gepostet: 02.09.2009 - 22:22 Uhr  ·  #9
@ Deady, wenn du zuviel Geld hast der TÜV nimmt das gerne, auch für Arbeiten die nicht notwendig sind. Mit ein bischen Glück gerätst du auch noch an einen Prüfer der keine Ahnung hat und der erklärt dann deine ABE für ungültig. Das nennt man dann Hauptgewinn.
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