Moin!
Ich habe gestern die erste längere Ausfahrt mir meiner S51N gemacht. Fährt gut, aber beim Abbiegen hätte ich schon gerne "mehr Sicherheit". z.B. wenn ich links will, müßte ich ja den Arm raushalten, dann könnte ich aber logischerweise nicht Kuppeln. Oder nicht Gas geben, wenn ich rechts will... Weil ich hauptsächlich in der Stadt fahre, ist das schon ein kleines Manko für mich. Grad auf den stark befahrenen Straßen wäre ein Blinker ein psychologischer Vorteil
Zum Glück gibts ja alles zu kaufen, was ich für eine Blinkanlage brauche. Ich denke, ich krieg die elektrische Installation auch ganz gut hin. Es stellt sich nur die Frage, ob das überhaupt legal ist, wenn ich es nicht eintragen lasse. Muss ich damit zum Amt, weil es eine Veränderung ist? Oder darf ich sowas einfach anbauen, weil es ja die Leistung nicht steigert und die Sicherheit nicht beeinträchtigt?
Ich habe gestern die erste längere Ausfahrt mir meiner S51N gemacht. Fährt gut, aber beim Abbiegen hätte ich schon gerne "mehr Sicherheit". z.B. wenn ich links will, müßte ich ja den Arm raushalten, dann könnte ich aber logischerweise nicht Kuppeln. Oder nicht Gas geben, wenn ich rechts will... Weil ich hauptsächlich in der Stadt fahre, ist das schon ein kleines Manko für mich. Grad auf den stark befahrenen Straßen wäre ein Blinker ein psychologischer Vorteil
Zum Glück gibts ja alles zu kaufen, was ich für eine Blinkanlage brauche. Ich denke, ich krieg die elektrische Installation auch ganz gut hin. Es stellt sich nur die Frage, ob das überhaupt legal ist, wenn ich es nicht eintragen lasse. Muss ich damit zum Amt, weil es eine Veränderung ist? Oder darf ich sowas einfach anbauen, weil es ja die Leistung nicht steigert und die Sicherheit nicht beeinträchtigt?