S51N Blinker nachrüsten. Gehts? Was sagt die Polizei?

 
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S51N Blinker nachrüsten. Gehts? Was sagt die Polizei?

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Gepostet: 08.07.2009 - 10:56 Uhr  ·  #1
Moin!

Ich habe gestern die erste längere Ausfahrt mir meiner S51N gemacht. Fährt gut, aber beim Abbiegen hätte ich schon gerne "mehr Sicherheit". z.B. wenn ich links will, müßte ich ja den Arm raushalten, dann könnte ich aber logischerweise nicht Kuppeln. Oder nicht Gas geben, wenn ich rechts will... Weil ich hauptsächlich in der Stadt fahre, ist das schon ein kleines Manko für mich. Grad auf den stark befahrenen Straßen wäre ein Blinker ein psychologischer Vorteil ;)

Zum Glück gibts ja alles zu kaufen, was ich für eine Blinkanlage brauche. Ich denke, ich krieg die elektrische Installation auch ganz gut hin. Es stellt sich nur die Frage, ob das überhaupt legal ist, wenn ich es nicht eintragen lasse. Muss ich damit zum Amt, weil es eine Veränderung ist? Oder darf ich sowas einfach anbauen, weil es ja die Leistung nicht steigert und die Sicherheit nicht beeinträchtigt?
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Re: S51N Blinker nachrüsten. Gehts? Was sagt die Polizei?

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Gepostet: 08.07.2009 - 12:41 Uhr  ·  #2
Wenn du heute Blinker anbaust an ein Gefährt, das original keine hatte, dann musst du Blinker mit E-Prüfzeichen verwenden - und schon ist's legal.

Die elektrische Anlage der S51N gibt das aber so nicht ohne weiteres her - da fehlt der gesamte Gleichstromkreis. Das ist die wesentlich größere Aktion als typgeprüfte 6V-Blinker zu kaufen :)
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Re: S51N Blinker nachrüsten. Gehts? Was sagt die Polizei?

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Gepostet: 09.07.2009 - 20:13 Uhr  ·  #3
Der Anbau von Blinkern ist vollkommen legal, da gibt es nichts dran rumzudeuteln...Ich würde allerdings empfehlen, falls Du originale Blinker verbauen willst, sehr genau auf die Blinkergläser zu achten...haben diese kein E-Zeichen (ab 1979 waren die auf allen Streuscheiben drauf), ist es Nachbau und unzulässig. In diesem Falle lieber beim Louis was neumodisches kaufen, das ist sicherer!
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