60km/h-Zulassung möglich ?

 
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bitte um hilfe .kann ich auf 60 km/h zulassen

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Gepostet: 03.04.2018 - 22:01 Uhr  ·  #1
bitte um hilfe .kann ich auf 60 km/h zulassen
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 03.04.2018 - 22:51 Uhr  ·  #2
Moin,

Ich denke schon, Typenschild ist unauffällig, mehr kann man auch nicht sehen.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 04.04.2018 - 10:50 Uhr  ·  #3
Das kann so keiner beantworten außer vielleicht hallo-stege
Einfach Zweitschrift beim KBA beantragen und abwarten ob du eine Betriebserlaubnis bekommst oder eine E-Mail in der steht das es ein Reimport ist.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 04.04.2018 - 12:40 Uhr  ·  #4
Warum zulassen... ist doch zulassungsfrei.

ciao Maris
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 04.04.2018 - 14:42 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Rhodosmaris

Warum zulassen... ist doch zulassungsfrei.

ciao Maris


iovo77 geht es bestimmt nur um die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der BE.

Aber wenn du so fragst, warum freiwillig Zulassen gibt schon Gründe die dafür sprechen.
Damit kann man so gesehen die Schadenfreiheitsklasse senken.
Ist interessant wenn man dann mal ein Auto anmeldet bzw. versichert, da die Jahre mit den Moped so zählen.
Auch brauch man nicht jedes Jahr ums Versicherungsschild kümmern usw.
Gibt da einige die ihr Moped freiwillig Zulassen haben.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 04.04.2018 - 17:28 Uhr  ·  #6
Den Hintergrund des Verzichts der Zulassungsfreiheit kenne ich. Hier ging es aber um zulassen für 60km/h,was so keinen rechten Sinn ergibt.
Wenn ich freiwillig wegen eines anzusammelnden Schadenfreiheitsrabattes zulasse, kann ich das auch mit einem Fahrzeug für 40,45,50km/ - oder was es sonst noch an Abstufungen gibt.
Hier wird man so oft wegen unwichtiger weggelassener Kleinigkeiten verbessert, da mach ich doch auch mal mit.

ciao Maris
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 17.04.2018 - 17:15 Uhr  ·  #7
Hallo, also eine Zulassung auf 60 km/h ist mit dem Mopedführerschein (siehe Link) möglich.
Im Prinzip muss folgendes erfüllt werden damit die DDR-Regelung (60km/h) greift.
-> Einmal eine Zulassung vor dem 28. Februar 1992 (deine ist Bj. 1988 also wahrscheinlich wurde dir vor dem Datum erstmals zugelassen) also passt dass schonmal
-> Und zweitens gilt dass nur für DDR-Mopeds (das erfüllt die Simson auch)

Also sollte einer Zulassung auf 60 km/h nichts im Wege stehen.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 17.04.2018 - 19:14 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von enduro96dt

Im Prinzip muss folgendes erfüllt werden damit die DDR-Regelung (60km/h) greift.
-> Einmal eine Zulassung vor dem 28. Februar 1992 (deine ist Bj. 1988 also wahrscheinlich wurde dir vor dem Datum erstmals zugelassen) also passt dass schonmal
-> Und zweitens gilt dass nur für DDR-Mopeds (das erfüllt die Simson auch)


Das Stimmt so nicht !
Simson-Reimporte haben vom KTA der DDR keine Betriebserlaubnis bekommen, damit fallen sie nicht unter die 60km/h Regelung im Einigungsvertrag.
Diese Simson`s bekommen keine Betriebserlaubnis als Zweitschrift vom KBA, diese müssen bei der Dekra oder TÜV vorgestellt werden um per Einzelabnahmen eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Bei einer Einzelabnahme zählt die aktuelle bundesdeutschen Regelung nach diesen darf ein Kleinraftrad bis Baujahr 2002
maximal 50km/h und danach 45km/h.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 17.04.2018 - 20:03 Uhr  ·  #9
Warum sollte das nicht stimmen? Ist wohl eher eine Sache des Verstehens.
Unter die 60er Regelung fallen alle Mopeds, die vor dem Datum erstmals auf Grund und Boden der DDR in Verkehr gebracht wurden = DDR-Mopeds
Das muß keine Simson sein, auch Jawa's zählen dazu.

Rein theoretisch dürfte das auch auf Kreidler, Zündapp etc. zutreffen, wenn sie Neu importiert
in der DDR eine 60er BE erhalten hätten. Kam wohl aber nie vor.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 17.04.2018 - 20:28 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von Thoti

Warum sollte das nicht stimmen? Ist wohl eher eine Sache des Verstehens.
Unter die 60er Regelung fallen alle Mopeds, die vor dem Datum erstmals auf Grund und Boden der DDR in Verkehr gebracht wurden = DDR-Mopeds
Das muß keine Simson sein, auch Jawa's zählen dazu.


So wie du das formulierst, kommt da schon ein etwas andere Sinn raus der entscheiden ist.

Auch eine Ungarn Simson ist wenn man so will ein DDR-Moped, ist ja schließlich in Suhl gebaut wurden.
Wie du meinst, ist wohl eine Sache des Verstehens und mit DDR-Moped meinem viele halt eine Simson.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 17.04.2018 - 20:28 Uhr  ·  #11
Das stimmt nicht, weil hier

Zitat
Einmal eine Zulassung vor dem 28. Februar 1992


das

Zitat
erstmals auf Grund und Boden der DDR in Verkehr gebracht wurden


fehlt

und das wiederum ist der entscheidende Passus und trifft auf Mopeds, die nach Ungarn, CSSR oder noch weiter exportiert wurden, eben nicht zu.

Da gibt es nix zu verstehen und interpretieren, das ist eindeutig, qausi umgangssprachlich eine Erstzulassung in der DDR.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 19.04.2018 - 14:28 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von Thoti

Unter die 60er Regelung fallen alle Mopeds, die vor dem Datum erstmals auf Grund und Boden der DDR in Verkehr gebracht wurden = DDR-Mopeds


Aber eine Sache macht mich stutzig: "Grund und Boden der DDR". Ab dem 3.10.90 gab es keine DDR mehr.
Und was bedeutet in den Verkehr gebracht? Zulassung sicher nicht, Versicherungskennzeichen gab's doch auch nicht, aber irgendeinen offiziellen Akt wird es doch gegeben haben...

Deshalb interessiert mich: Was ist die klare juristische Definition dafür, was bis zum 28.02.1992 passiert sein muss, damit ein Kleinkraftrad nach den Bestimmungen der DDR geführt werden darf?
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 19.04.2018 - 15:27 Uhr  ·  #13
Den Unterscheidungsmerkmal gibt es.
Alles was unter "VEB IFA-Kombinat...." gebaut wurde darf 60km/h damit war 31. Dezember 1991 Schluss weil die Produktion zum erliegen kam.
Was dann unter "Suhler Fahrzeugwerk GmbH" produziert wurde durfte dann nur noch 50km/h. Übriges gibt für diese keine Zweitschrift der BE vom KBA weil die keine BE vom KTA der DDR haben.
Zwischen 1990 und 1991 wurde aus formalen Gründen "VEB IFA-Kombinat..." in "Simson Fahrzeug GmbH" unbenannt, keine Ahnung ob es Mopeds gab mit ein Typenschild und BE wo das als Hersteller "Simson Fahrzeug GmbH" drauf Stande, aber diese würden auch darunter fallen.

Besonderheit war das, alles was auf den Boden der ehemaligen DDR ("Grund und Boden der DDR") verkauft wurde,
bis zum 28.02.1992 eine 60Km/h BE bekam, das hieß alles was im "Westen" verkauft wurde bekam eine BE mit 50km/h.
Damit das Moped also eine 60km/h BE bekam musste es bis zum 28.02.1992, auf dem ehemaligen Boden der DDR verkauft werden.
Der Verkaufstag war auch der Ausstellungsdatum der BE.
Das war aber nur gültig für die Moped vom "VEB IFA-Kombinat... "bzw. "Simson Fahrzeug GmbH" produziert wurden.
Für die vom "Suhler Fahrzeugwerk GmbH" zählt diese Regelung nicht, weil diese Firma eine Neugründung war und damit mussten alle Betriebserlaubnis für die Moped die sie produzierten neu beantragt und genehmigen lassen beim KBA und nach Gesetzeslage war da nur noch 50km/h drin.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 19.04.2018 - 19:57 Uhr  ·  #14
Zitat

Versicherungskennzeichen gab's doch auch nicht,

Mopeds waren zu DDR-Zeiten genauso versichert wie heute, nur der Preis ist heute das Zehnfache (in Zahlen).
Dazu hatte es ein Heftchen, wo Marken eingeklebt wurden. Wer sowas noch hat, der hat einen 100%igen Nachweis.

Sonst zählt eigentlich immer der Verkaufstag des Fahrzeugs auch als Tag der Inbetriebnahme.
Bis zur S51/1 ist das alles kein Problem, es gab keine S51/1 mit nur noch 50er-Zulassung.
Leichte Unklarheiten gibt es nur bei den ersten S53.
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Re: 60km/h-Zulassung möglich ?

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Gepostet: 20.04.2018 - 00:14 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Tomber

Deshalb interessiert mich: Was ist die klare juristische Definition dafür, was bis zum 28.02.1992 passiert sein muss, damit ein Kleinkraftrad nach den Bestimmungen der DDR geführt werden darf?


Das ist relativ einfach:

Das Mopedle muss einer allgemeine Betriebserlaubnis/Typgenehmigung der ehm.DDR entsprechen oder eine Einzelgenehmigung der ehm.DDR haben !und! auf dem Gebiet der ehm. DDR vor dem Stichtag in den Verkehr gekommen sein. Vom Hersteller muss für das Fahrzeug ein entsprechender Nachweis (das ABE Kärtchen) ausgestellt worden sein oder ein entsprechendes Einzelbetriebserlaubnis-Kärtchen via TP-DDR/Zulassungsstelle-DDR und dem Fahrzeug mitgegeben worden sein.

Ein Ungarn Export Fahrzeug entsprach technisch und juristisch weder einer DDR Betriebserlaubnis, noch wurde ein entsprechendes ABE-Kärtchen DDR ausgestellt. Es hatte schlicht und einfach eine ungarische Betriebserlaubnis (aber nicht unbedingt Papiere). Tschechische Fahrzeuge hatten immerhin tschechische Papiere, die hier in D aber meist unterschlagen werden ...

Gruss von Frank
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