Modellbezeichnung S51

 
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 01:04 Uhr  ·  #16
Zitat
Man bekommt ja auch für die Jawa-Mopeds aus der CSSR
eine ABE vom KBA, ebenfalls 60km/h.

Aber doch auch nur die Fahrzeuge, die zu Friedenszeiten in die DDR exportiert und in der DDR angemeldet wurden?
Es müsste dazu dann auch Unterlagen von Jawa CZ geben, die dem KBA vorliegen (FIN der Exportfahrzeuge).

ciao Maris
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 01:40 Uhr  ·  #17
Zitat

Kann so nicht ganz stimmen.
Man bekommt ja auch für die Jawa-Mopeds aus der CSSR
eine ABE vom KBA, ebenfalls 60km/h.

Jawa Mopeds sind offiziell in die DDR Exportiert wurden, diese haben eine BE vom KTA der DDR bekommen.
Genau diese bekommen auch eine Zweitschrift der BE vom KBA und diese fallen unter die Regelung des Einigungsvertrag .
Zitat

Das stammt nicht von mir, hat hallo-stege so angegeben, und nun muß man nur noch wissen, was sein Beruf ist.

Scheinbar doch nicht, sorry wenn ich das so sage.
Zitat

In der STVZO steht auch keine DDR-Simson drin.
Die stehen im Einigungsvertrag, alle.

Es steht in der STVZO und auch im Einigungsvertrag keine extra Regelung für irgend ein Kleinkraftrad- Hersteller, auch nicht von DDR-Simson's
Im Einigungsvertrag steht das die Kleinkrafträder im Sinne der Gesetzlichen Vorschriften der DDR, dürfen 60km/h.
Und laut diesen Gesetzlichen Vorschriften brauchte das Kleinkraftrad in der DDR nun mal eine BE vom KTA.
Das bedeutet alle Kleinkrafträder für die eine BE vom KTA erteilt wurde, unter diese Regelung im Einigungsvertrag fallen und 60km/h dürfen und keine anderen.
Das sind nicht nur die entsprechenden Simson's sondern auch Jawa's.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 11:54 Uhr  ·  #18
Habe auch beim kba mal angerufen
Die nette Dame in der DDR Moped Abteilung meinte ebenfalls dass die Zulassung auf 60kmh im Ermessen des Prüfers liegen würde.
Nach meiner Schilderung in Sachen Zustand usw meinte sie dass es kein Problem gibt wenn der Prüfer die 60kmh eintragen will.
Hätte ich mir den Quatsch gerne erspart....da ärgert man sich so extrem über seine eigene dummheit
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 12:07 Uhr  ·  #19
Eben.
Das hier genannte "Gleiche Recht für Alle" gilt nunmal nicht bei einer Einzelabnahme mit Erteilung einer Einzel-Betriebserlaubnis EBE,
wenn es so wäre, würde es auf eine Baumusterabnahme mit Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ABE hinauslaufen.

So ist und bleibt es, mit viel Glück sind 60 drin, mit weniger Glück 50 und mit Pech nur 40km/h als zul. Geschwindigkeit.
Was man mir davon nun glaubt oder nicht, ist mir herzlich egal (gemacht worden).
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 20.08.2017 - 16:26 Uhr  ·  #20
Ckich hat schon Recht, dass die Zulassungsstelle eigentlich nicht die rechtlichen "Werkzeuge" hat, einem nicht-DDR-Moped eine Betriebserlaubnis mit 60kmh als Kleinkraftrad auszustellen. So ist das einfach. Dazu fehlt jegliche Grundlage.

Womit er aber nicht Recht hat (und damit Thoti): Das es nicht gemacht wird bzw. nicht rechtskräftig wird. Wenn die Leute beim TÜV und der Zulassungsstelle das so machen, dann ist diese BE niemals von Anfang an üngültig. Damit wäre ja die Rechtssicherheit komplett flöten. Ich meine: Wer kann schon wissen, was rechtlich "intern" möglich ist und was nicht? Wenn man eine frische BE in den Händen hält, muss und darf man davon ausgehen können, dass das so jetzt ok ist.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 23.08.2017 - 23:52 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von Tomber

Ckich hat schon Recht, dass die Zulassungsstelle eigentlich nicht die rechtlichen "Werkzeuge" hat, einem nicht-DDR-Moped eine Betriebserlaubnis mit 60kmh als Kleinkraftrad auszustellen. So ist das einfach. Dazu fehlt jegliche Grundlage.


Die Zulassungsstelle hat dazu alle "rechtlichen Werkzeuge", denn sie entscheidet Einzelfälle. Es liegt in ihrem Ermessen, eine Re-Import Simson einer unter den Einigungsvertrag fallenden gleichzustellen. Ggf. kann sie dazu sogar eine Ausnahmegenehmigung erteilen (ganz streng nach den Regeln müsste sie das sogar).

Der TÜV (Dekra) Prüfer entscheidet dagegen garnix, er hat in seinem Gutachten den "Ist-Zustand" des Fahrzeuges genau und wahrheitsgemäß zu beschreiben. Dabei muss er auch erkennen (können), das es sich um einen Re-Import handelt. Das sieht in der Praxis momentan allerdings noch anders aus. Aber da arbeiten wir dran ;)

Und - er ist kein Beamter ...

Gruss von Frank

PS: noch mal zur Klarstellung: es ist nicht grundsätzlich verboten, eine Simson aus Ungarn oder aus einem anderen Land zu importieren. Es gibt dafür eben nur keine ABE Kärtchen vom KBA und das Fahrzeug muss halt eine Einzelabnahme haben ...
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 24.08.2017 - 09:14 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von hallo-stege


Die Zulassungsstelle hat dazu alle "rechtlichen Werkzeuge", denn sie entscheidet Einzelfälle. Es liegt in ihrem Ermessen, eine Re-Import Simson einer unter den Einigungsvertrag fallenden gleichzustellen. Ggf. kann sie dazu sogar eine Ausnahmegenehmigung erteilen (ganz streng nach den Regeln müsste sie das sogar).



Alles klar. Da war ich auf dem Holzweg!
Wie ist das mit dem "müssen" zu verstehen? An welchen Gesichtspunkten macht man diese Gleichstellung fest?
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 24.08.2017 - 11:15 Uhr  ·  #23
@ hallo-stege
erstmal sorry für meine Unterstellung. Leider habe ich aber schon öfters die Erfahrung gemacht die wissen sollten, wissen es auch nicht.
Das habe ich wegen der Kennzeichengröße erst wieder erlebt, es hat kein weg rein geführt, erst als ich noch mal mit den entsprechenden Auszug aus der STVZO dahin bin ging es auf einmal.
Auch möchte ich klar stellen, das ich nicht`s gegen eine schöne Ungarin, Tschechin habe.
Zitat

Es gibt dafür eben nur keine ABE Kärtchen vom KBA und das Fahrzeug muss halt eine Einzelabnahme haben ...

Damit habe ich auch kein Problem, nur wenn es verschwiegen oder bestritten wird von Verkäufern, ist ja schließlich eine Kostenfrage.
Zitat

Die Zulassungsstelle hat dazu alle "rechtlichen Werkzeuge", denn sie entscheidet Einzelfälle. Es liegt in ihrem Ermessen, eine Re-Import Simson einer unter den Einigungsvertrag fallenden gleichzustellen. Ggf. kann sie dazu sogar eine Ausnahmegenehmigung erteilen (ganz streng nach den Regeln müsste sie das sogar).

Hm, jetzt bin ich schon von Pontius zu Pilatus gelatscht, im Endeffekt wurde mir immer das gesagt was ich schrieben habe,
jetzt sagst du es gibt sowas wie eine hinter Tür (was ich nicht anzweifle ).
Nur ist es so das die Prüfer die 60km meist gar nicht in die BE einträgt die er ausstellt, wenn dann so mit der 50km/h zu Zulassungsstelle geht machen die ihnen Stempel rein und fertig.
Geht man zur Prüfstelle zwecks BE, erklären die Prüfer hier, das es die BE als Zweitschrift vom KBA bekommt und das es bei Ihn wesentlich mehr kostet (ist ja eigentlich Nett ist)
als eine Einzelabnahme.
Wer jetzt sagt sowas wie, jetzt bin ich einmal da, dann machen sie die Abnahme auch wenn es mehr kosten, kommt dann die Frage,
Das ist wohl ein Reimport und eine Erläuterung das man damit maximal 50km/h nur darf.
Angenommen man findet ein Prüfer der die 60km/h einträgt, dann muss ja noch immer aufs "wohlwollen" der Zulassungsstelle hoffen.
So zusagen ein Lotteriespiel.
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Re: Modellbezeichnung S51

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Gepostet: 24.08.2017 - 16:31 Uhr  ·  #24
Zitat geschrieben von Tomber

Alles klar. Da war ich auf dem Holzweg!
Wie ist das mit dem "müssen" zu verstehen? An welchen Gesichtspunkten macht man diese Gleichstellung fest?


Das ist Ermessenssache der Zulassungsstellen und da gibt es die wildesten Ausnahmetatbestände ;)

@Chick, das Problem ist momentan noch, dass die Prüfer die Re-Importe teilweise nicht erkennen. Da arbeiten wir wie gesagt noch dranne ...
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