reingefallen?!

Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten !

 
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reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 16:31 Uhr  ·  #1
Hallo Forumsgemeinde,

ich weiß, dieser Beitrag hätte unter den Thread << Warnung vor Reimporten auf deutschen Märkten ! >> gehört.

Wie der Volksmund sagt, steht jeden Morgen ein Dummer auf, am 15.07.2017 war ich das wohl.

Wir sind extra von Paderborn nach Leipzig gefahren, um am nächsten Tag bis kurz vor die Grenze zu fahren, um dort eine Simson Schwalbe KR 51/2N zu kaufen.

Mir ist zwar beim Kaufen aufgefallen, dass die Blinker und die Fussrasten fehlen, das mit den Blinkern fand ich nicht schlimm, da mir die Schwalbe ohne besser gefällt und das mit den Fussrasten habe ich der neuen Lackierung geschuldet.

Papiere hatte der Verkäufer nicht, sagt mir aber, dass ich diese ohne Probleme beim KBA anfordern kann.

Heute bekam ich Post vom KBA, dass eine ABE nicht erteilt wird, da es sich bei dem Modell um ein Reimport handelt.

Hätte ich dieses Forum vor dem Kauf gefunden, hätte ich diese Post vermutlich nicht erhalten. Ich habe die Fotos, die ich dem KBA gesendet habe angehängt, ich kann auf diesen jedoch nicht erkennen, woran diese einen Reimport erkennen. Könnt Ihr mir das sagen?

Und was soll ich mit diesem Ding nun machen? 1.500 € sind zuviel zum ausschlachten.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten, viele Grüße
Andreas
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 16:42 Uhr  ·  #2
Was steht im Kaufvertrag, kann man da den Ursprung herleiten, oder womöglich, daß man Papiere vom KBA bekommt?
Du schreibst "wir" - also hast du einen Zeugen, der die Aussage des Verkäufers bestätigen kann, daß es für das Fahrzeug Papiere vom KBA gibt.?
Kontaktiere den Verkäufer und verlange die Rücknahme. Erwähne gern auch beiläufig eine vermutete Betrugsabsicht.
Was heißt eigentlich Grenze - habt ihr das Ding an der polnischen Grenze aufgegabelt?

So naiv kann man doch aber wirklich nicht sein.... dir fallen Ungereimrheiten auf, aber du schiebst deine Bedenken winfach zur Seite.
... und wieder das gleiche Spiel wie immer... Papiere vom KBA sind kein Problem... warum nur besoegt die dann nur der Verkäufwr nicht?

ciao Maris
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 16:54 Uhr  ·  #3
Hi Maris,

ich habe die Kiste bei einem Händler in Calau gekauft. Wir haben einen schriftlichen Kaufvertrag über ein "Bastlerfahrzeug" abgeschlossen und der Händler hat mir den Antrag an das KBA dem Kaufvertrag beigelegt.

Als Zeugin habe ich meine Frau, die sich das Moped ja aussuchen sollte…

Ich weiß, dass das sehr blauäugig war, aber hinterher ist man immer schlauer…

Viele Grüße
Andreas
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 17:01 Uhr  ·  #4
Wenn es sogar ein Händler war, kann man davon ausgehen, daß er über die Reimporte Bescheid weiß und daß es dafür keine ABE vom KBA gibt. Er hat daher in meinen Augen mit Betrugsabsicht gehandelt,weil et dich in dem Glauben gelassen hat, du bekämst die ABE problemlos.

Das wäre mir schon ein paar Anrufe/Mails bei dem Händler mit Aufforderung zur Rücknahme und bei meiner Rechtsschutz wert.

ciao Maris
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 17:30 Uhr  ·  #5
Hi Maris,

ich habe das Ding ja extra beim Oldtimer-Händler gekauft, um sicher zu sein. Der Händler hat mir auch versichert, dass das mit den Papieren reine Formsache sei.

Als ich die Post heute bekam, habe ich den Händler direkt angerufen, dieser sagte zu mir, von solchen Problem hätte er noch nie etwas gehört. Schaue ich ins große Netz, ist das aber voll davon. Ich schaue nur eben zu spät…

Viele Grüße
Andreas
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 17:53 Uhr  ·  #6
Zitat
m Oldtimer-Händler gekauft, um sicher zu sein. Der Händler hat mir auch versichert, dass das mit den Papieren reine Formsache sei.

Genau darauf musst du dich berufen, er ist der Fachmann und hat dir etwas unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft.
Eine wichtige versprochene Artikeleigenschaft ist nicht vorhanden.
Daß er sagt, er hätte noch nie von solchen Problemen gehört, ist eine Schutzbehauptung und klar gelogen. Das stellt eine Betrachtung gsabsicht oder mit ndestens eine arglistige Täuschung dar.
Was du nun daraus machst, ist deine Entscheidung - wenn du dich mit dem Kauf abfindest, hättest du das Topic aber gar nicht gestartet.

Achso... ein weiteres Merkmal neben den fehlenden Fußrasten (Blinker hatte wohl auch eine deutscheKR51/2 nicht) wäre eine fehlende Hupenöffnung unter dem Scheinwerfer.

Um irgendwelchen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.... meine Beiträge stellen keinerlei Rechtsberatung dar, sondern spiegeln nur meine laienhafte Meinung wider.

ciao Maris
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 18:17 Uhr  ·  #7
Zitat

Als ich die Post heute bekam, habe ich den Händler direkt angerufen, dieser sagte zu mir, von solchen Problem hätte er noch nie etwas gehört.

Nein, er hat bestimmt noch nie was davon gehört. Der Kerl macht Witze.
Calau - Händler - Alles klar - Ein Museum mit vielen Reimport- und Import-Oldies.

Am Typenschild scheint ja oben rechts auch ordentlich gekratzt worden sein ??

Entweder du machst den Kauf rückgängig, da eindeutig Betrug im Spiel ist, oder aber du gibst dich damit ab und schiebst die Karre zum TÜV, um eine BE zu erhalten.
Letzteres dürfte schneller und einfacher ablaufen, falls der Händler sich gegen die Rücknahme sperrt.
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 18:25 Uhr  ·  #8
Hat man bei einem Händler nicht ein Widerrufsrecht, für eine gewisse Zeit? Glaube das sind 2 Wochen, die wären ja noch nicht rum. Würde ich probieren. Ansonsten halt, wie Thoti schon schrieb, ab zum TüV damit.
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 18:53 Uhr  ·  #9
Hallo *,

toll dieses sehr aktive Forum!
Ja es gibt das berühmte 14-tägige Rückgaberecht. Diese gilt jedoch nur bei arglistiger Täuschung und die liegt, denke ich vor. Ich werde in der kommenden Woche zum Anwalt gehen.

@Thoti, ich habe doch garkein Namen genannt, bist halt ein Fuchs ;-)

Vielen Dank für Eure Antworten
Andreas
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 19:25 Uhr  ·  #10
Anwalt ist schonmal eine gute Entscheidung. Ich würde aber vorher nochmal den Händler kontaktieren, ihn auf das Rückgaberecht in diesem Zusammenhang ansprechen und sehen wie er reagiert. Auch ruhig mit dem Anwalt drohen. Wenn er darauf nicht zufriedenstellend reagiert, ab zum Anwalt.

Man braucht in diesem Zusammenhang keine Namen nennen, Calau reicht schon. ;-)
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 19:37 Uhr  ·  #11
Bei arglistige Täuschung kann man immer vom kauf zurücktreten.
Aber ob die 50km/h statt 60km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit ein wichtige Artikeleigenschaft ist ?
Kann mir vorstellen das dann diese, also 60km/k zulässige Höchstgeschwindigkeit zugesichert werden müsste.
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 22.07.2017 - 22:02 Uhr  ·  #12
Muss mich jetzt auch nochmal einklinken. Problem_Schwalbe geht damit zum Rechtsanwalt und der wird das regeln. Allerdings möchte ich nur mal anmerken, dass die rechtlichen Infos, die hier genannt wurden, nicht stimmen :sauer1:

Denn das 14-tägige Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht nur bei Haustürgeschäften (§ 312 BGB) oder Fernabsatzverträgen (§312b BGB). Nicht einfach nur so, wenn man bei einem Unternehmer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Wenn ein Rücktrittsrecht nach §§ 323, 437 BGB besteht, dann gilt das nicht nur 14 Tage und nicht nur bei arglistiger Täuschung.
Arglistige Täuschung macht eine Anfechtung der Willenserklärung nach § 123 BGB möglich. Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages, also als ob er nie bestanden hätte. So fallen allerdings auch eventuelle Schadensersatzanspüche (z.B. Fahrkosten) weg.

Genug geklugscheißert :froggy3:
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 23.07.2017 - 22:58 Uhr  ·  #13
Super schade, denn eigentlich so auf den ersten Blick sieht die Gute doch echt schick aus.

Hab mir mal just die Seite von dem Menschen angeschaut. Also da haben so einige Simson Mopeds die Merkmale von Reimporten. Ausgewiesen sind sie alle als "DDR Produktion". Was ja erstmal richtig ist. Aber in der Formulierung Ist das irreführend da ja nicht erwähnt wird, das es sich um Reimporte handelt. Für mich ist das ganz klar ein groß aufgezogener Betrug. Eigentlich sollte so einem Händler das Handwerk gelegt werden.
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 24.07.2017 - 07:15 Uhr  ·  #14
Klar, Betrug ist das allemal. Muss man nur nachweisen können. Wäre ja nicht so, als ob der Versuch nicht auch schon strafbar ist. Es reicht also schon, wenn man ihn anschreibt und zu einem Fahrzeug fragt, ob Reimport oder nicht und er fälschlicherweise verneint. Auf Unwissenheit kann er sich ja nicht berufen. Spätestens nach Problem_Schwalbe weiß er ja Bescheid.,
Sind wir nicht genug? ;-)
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Re: reingefallen?!

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Gepostet: 25.07.2017 - 10:30 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Randolfer

Hab mir mal just die Seite von dem Menschen angeschaut. Also da haben so einige Simson Mopeds die Merkmale von Reimporten. Ausgewiesen sind sie alle als "DDR Produktion". Was ja erstmal richtig ist. Aber in der Formulierung Ist das irreführend da ja nicht erwähnt wird, das es sich um Reimporte handelt. Für mich ist das ganz klar ein groß aufgezogener Betrug. Eigentlich sollte so einem Händler das Handwerk gelegt werden.


Ja der Meinung bin ich auch, nur leider wehren sich die Betroffenen meist nicht.
Scheinbar weil es ihnen peinlich ist, weil sie nach den Motto kaufen, günstig ist Geil und ihr Gehirn dabei ausschalten, das kommt dann zu tage.
Solche Händler sollte man bei der Handwerkskammer, Kfz Innung, Schiedsstelle oder Verbraucherzentrale anschwärzen.
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