Zitat geschrieben von Thoti
Welche Rolle aber die Zulassungsstelle dabei spielen soll, ist mir unbegreiflich - ABE ist schließlich vorhanden - die Prüforganisation bescheinigt nur den ordnungsgemäßen Rahmentausch/Wiederaufbau in der ABE bzw. auf einem Beilagblatt.
Ganz einfach: die Zulassungsstelle trägt in den Fahrzeugpapieren (also hier auf dem ABE Kärtchen) ein, dass der Rahmen gegen ein Neuteil getauscht wurde (siehe § 59 StVZO)
Die Prüforganisation hat mit dem Rahmentausch eigentlich erstmal nüscht zu tun.
Gruss von Frank
Hier der relevante Verordnungstext:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(2) ... Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend. ...