Zitat geschrieben von Rhodosmaris
@ Ckich,
es geht ja richtigerweise weniger ums Baujahr, sondern um den Tag der ersten Inbetriebnahme - also ab da, wo erstmalig ein Versicherungskennzeichen dran war und das Fahrzeug legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen durfte.
ciao Maris
Ja ist richtig das die 60km/h nur gilt wenn erst Inbetriebnahmen vor den 28.02.1992 erfolgt ist.
Nur der Tag der erst Inbetriebnahme wird aber in der BE nicht festgehalten und somit nicht nachweisbar.
(Bei einer Zweitschrift BE für eine S51 vom KBA nicht mal das Baujahr drin. In der Spalte steht siehe Typenschild.)
Der Datum der in der BE steht (Suhl, den 07.01.1996) ist nur der Ausstellungsdatum der Zweitschrift, mehr aber auch nicht.
killer2906 hat eine BE und da steht 60km/h drin und ich gehe davon aus das die BE ein Stempel und Unterschrift trägt,
damit ist es ein gültiges Dokument, und das haben die von der Rennleitung auch an zu erkennen.
Genau dafür ist sie unter anderen eine BE da, um zu belegen ob das Moped legal 45 Km/h, 50- oder 60km/h darf.
@ killer2906
lass dich nicht irre machen, die BE sagt eindeutig das Moped darf 60km/h und das man diese mit ein Moped Führerschein legal fahren darf sagt der Einigungsvertrag.
http://www.fen-net.de/~ea1370/…hrift.html
Übriges, einen S51 Rahmen einfach in eine S53 zu bauen, hat zur folge das die BE von der S51 erloschen ist.
S51 hat nun mal andern Obergurt, Sitzbank Schutzblech usw.. Der umbau müsste das durch die Dekra/TÜV abgenommen werden.