Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Rosenheim
Alter: 37
Beiträge: 2203
Dabei seit: 05 / 2012
Moped(s): S51 Vape
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 11:26 Uhr  ·  #16
Das Jahr haben wir sicher. Es geht quasi nur um den Tag, welcher nicht mehr nachweisbar ist. Die Ausführung -C- sagt 60km/h. Man kann eine Erstzulassung nach dem Stichtag genauso wenig beweisen wie eine davor. Ich würde mich auf das -C- berufen und fertig....
Stammgast
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Landshut
Homepage: prokosch.org
Beiträge: 328
Dabei seit: 10 / 2012
Moped(s): S51 B2-4 6V Elektronik, Scheibenbremse v. S83; S51 B1-4, 12V VAPE
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 11:34 Uhr  ·  #17
Gibt sicher eine nette Debatte, falls man mal auf einen Polizisten treffen sollte, der meint, sich auszukennen. Wobei das im "Westen" extrem unwahrscheinlich sein wird, im "Osten" ist das sicher gefährlicher.
Da sieht man aber wieder mal, wie wenig durchdacht bei uns Vorschriften und Gesetze teilweise sind. Dieser Februartermin ist ja praktisch nicht nachweisbar, eine Erst-Zulassung gibt es ja nicht. Da wäre ein 1.1. viel rechtssicherer gewesen.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 5
Dabei seit: 05 / 2017
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 12:07 Uhr  ·  #18
Wenn die :police: es nicht anerkennen sollten und die Simson 65 km/h fährt, dann bin ich 15 km/h drüber.
Das ist mir dann doch zu Heiß.


Zitat geschrieben von Thoti

Was auch gehen würde, um die 60km/h legal zu erreichen wäre ein Umbau des Hauptrahmens auf einen deutschen Hauptrahmen einer S50 oder S51 früherer Baujahre.
Den Originalrahmen aber niemals verkaufen oder zerstören, sondern zur vollständigen Erhaltung des doch recht seltenen Fahrzeugtyps behalten.


Also könnte ich mir Simson S53 aus egal welchem Baujahr kaufen.
Einfach den Hauprahmen wechsel und neue Papiere beantragen.
Schon darf Sie 60 km/h fahren?
Moderator
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Müritzer
Alter: 47
Homepage: trabantvermietung-…
Beiträge: 21900
Dabei seit: 09 / 2010
Moped(s): KR50, KR51/1S, S50 B1, S51 B1-3, SR50 B4, S51 E/2, S53 E (alle mit 12V-EMZA und, AMAL-Vergaser), Romet ZXT 50
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 12:36 Uhr  ·  #19
Zitat

Also könnte ich mir Simson S53 aus egal welchem Baujahr kaufen.
Einfach den Hauprahmen wechsel und neue Papiere beantragen.
Schon darf Sie 60 km/h fahren?

Der Hauptrahmen muß als Baujahr spätestens 1990 haben und ein deutscher Rahmen sein, davon gibts leider nicht mehr viele.
Hier besteht leider auch die Gefahr, sich einen Exportrahmen zu kaufen, siehe Thema auf dem Portal,
dann bleibts meist bei max. 50km/h und es gibt keine Papiere vom KBA.
Hat der deutsche Rahmen keine (echten) Papiere, so muß die ABE passend zu dem verwendeten Rahmen geordert werden, also ein S50- oder S51-Modell mit Originalangaben.
So wird dann aus der eigentlichen S53 eine S50/S51 mit Anbauteilen einer S53.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 1644
Dabei seit: 08 / 2015
Moped(s): Simson S53 CX Habicht mit 5 Gang Motor und RZT LT60ccm Reso Zylinder, Simson MS 50 Sperber mit RZT 1004 SO Motor , Derbi Senda DRD Evo mit 85ccm BK mod. Racing Zylinder , Aprilia SL 750 Shiver, Honda CB Seven Fifty RC42
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 12:42 Uhr  ·  #20
Bei meiner S53CX steht Ausführung "B", also bis 50km/h. Die Fahrzeug ID fängt mit "WSZ2M00V1....." an. Bei Deiner Fahrzeug FIN /ID sieht man schon bei der Nummer das dass Fahrzeug "älter" sein muß.
Jetiman
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Ahlhorn
Alter: 35
Beiträge: 111
Dabei seit: 03 / 2017
Moped(s): Simson SR50 B4 - 12v Powerdynamo--S51 B4 Elektronik
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 28.05.2017 - 12:46 Uhr  ·  #21
Zitat geschrieben von killer2906

Wenn die :police: es nicht anerkennen sollten und die Simson 65 km/h fährt, dann bin ich 15 km/h drüber.
Das ist mir dann doch zu Heiß.


Naja, du hast Papiere. Die :police: mit Ahnung nur evtl. Vermutungen.

Hier im Norden halten die keine Simson an. Jedenfals nicht wenn man unter 70 fährt und es draußen zu warm oder kalt ist.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Thüringen
Beiträge: 1426
Dabei seit: 02 / 2017
Moped(s): S51 E, S51 N, KR50
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 29.05.2017 - 11:22 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von Rhodosmaris

@ Ckich,
es geht ja richtigerweise weniger ums Baujahr, sondern um den Tag der ersten Inbetriebnahme - also ab da, wo erstmalig ein Versicherungskennzeichen dran war und das Fahrzeug legal am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen durfte.
ciao Maris

Ja ist richtig das die 60km/h nur gilt wenn erst Inbetriebnahmen vor den 28.02.1992 erfolgt ist.
Nur der Tag der erst Inbetriebnahme wird aber in der BE nicht festgehalten und somit nicht nachweisbar.
(Bei einer Zweitschrift BE für eine S51 vom KBA nicht mal das Baujahr drin. In der Spalte steht siehe Typenschild.)
Der Datum der in der BE steht (Suhl, den 07.01.1996) ist nur der Ausstellungsdatum der Zweitschrift, mehr aber auch nicht.
killer2906 hat eine BE und da steht 60km/h drin und ich gehe davon aus das die BE ein Stempel und Unterschrift trägt,
damit ist es ein gültiges Dokument, und das haben die von der Rennleitung auch an zu erkennen.
Genau dafür ist sie unter anderen eine BE da, um zu belegen ob das Moped legal 45 Km/h, 50- oder 60km/h darf.

@ killer2906
lass dich nicht irre machen, die BE sagt eindeutig das Moped darf 60km/h und das man diese mit ein Moped Führerschein legal fahren darf sagt der Einigungsvertrag.
http://www.fen-net.de/~ea1370/…hrift.html

Übriges, einen S51 Rahmen einfach in eine S53 zu bauen, hat zur folge das die BE von der S51 erloschen ist.
S51 hat nun mal andern Obergurt, Sitzbank Schutzblech usw.. Der umbau müsste das durch die Dekra/TÜV abgenommen werden.
Forennutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: Moped Museum Munkbrarup
Homepage: kreidler-museum.de…
Beiträge: 542
Dabei seit: 06 / 2008
Moped(s): Simson S 80 E, S83 OR, Sperber, Schwalbe 1964
Betreff:

Re: Interesse an Simson S53CX. Ist die Betriebserlaubnis rechtens?

 · 
Gepostet: 02.06.2017 - 21:41 Uhr  ·  #23
Zitat geschrieben von killer2906

Hallo zusammen,

ich würde mich für eine Simson S53 CX Baujahr 1992 interessieren.
Der Verkäufer hat auch eine Zweitausfertigung der Betriebserlaubnis für die Maschine, in der steht das sie 60 km/h fahren darf.
Ist die Betriebserlaubnis rechtens und ausreichend für den Betrieb?





Vielen Dank schon mal im Voraus!
MfG
Michael


Moin, Michael,

die Antwort ist relativ einfach: Die Papiere gehören nicht zum Fahrzeug.

6415xxx wurde Ende 1992/Anfang 1993 von den Suhler Fahrzeugwerken hergestellt - so sollte es auch auf dem originalen Typenschild stehen - und nicht von der zum 31.12.1991 erloschenen Simson GmbH. Da hat wohl wer beim Ausstellen der Zweitschrift "geschlumpft".

Die Suhler Fahrzeugwerke hatten natürlich nur ABE´s bis 50 km/h.

Gruss von Frank
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0

Registrierte in diesem Topic

Aktuell kein registrierter in diesem Bereich

Die Statistik zeigt, wer in den letzten 5 Minuten online war. Erneuerung alle 90 Sekunden.