Muss eine Simson gedrosselt werden?

 
Neuling
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Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 20:29 Uhr  ·  #1
Hallo,

Ich habe vor kurzem meinen Führerschein der Klasse B bestanden und bin auf der Suche nach einem zweirad auf die Simson gestoßen, die mir auf Anhieb gefallen hat, wie die meisten hier sicherlich verstehen können. ^^
Mit der Klasse B darf man ja Roller mit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45kmh/50ccm fahren. Allerdings habe bei Ebay nur Simsons mit einer eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 60kmh gefunden.
Wäre es legal mit dieser Geschwindigkeit zu fahren oder müsste sie gedrosselt werden? :)
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 20:33 Uhr  ·  #2
Laut Einigungsvertrag (DDR- BRD) darf die Simson mit Mopedführerschein und 60 km/h gefahren werden.Das ist ja gerade der Hype weshalb Simsons so begehrt sind.
Mfg Hartmut
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 20:50 Uhr  ·  #3
Super, danke für die schnelle Antwort.
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 21:23 Uhr  ·  #4
Aber nur Simsen, die bis zum 28.2.1992 erstmalig in der DDR in Verkehr gekommen sind, also ursprünglich oder immer noch Papiere des KTA der DDR hatten/haben. Nur diese bekomnen eine 60km/h-ABE bei uns. Darum auch das Problem mit den Importen aus Tschechien und Ungarn ( siehe Artikel auf der Startseite hier).
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 21:36 Uhr  ·  #5
Passra, erklär mir doch bitte, wie es eine Simson geben soll, die zB. am 27.02.1992 in der DDR erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Die Wiedervereinigung fand am 3.10.1990 statt und ab da gab es keine DDR mehr. Eine Simson mit erlaubten 60km/h kann also auch in "Gesamtdeutschland" erstmalig in Verkehr gebracht worden sein.

ciao Maris
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 05.04.2017 - 21:41 Uhr  ·  #6
Ja, ok, hast ja recht :ergeben: , aber das Datum gilt :bia:
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 06.04.2017 - 10:04 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Rhodosmaris

Passra, erklär mir doch bitte, wie es eine Simson geben soll, die zB. am 27.02.1992 in der DDR erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Die Wiedervereinigung fand am 3.10.1990 statt und ab da gab es keine DDR mehr. Eine Simson mit erlaubten 60km/h kann also auch in "Gesamtdeutschland" erstmalig in Verkehr gebracht worden sein.

ciao Maris


Das ganze ist so falsch nun auch nicht, in Grunde hat er recht, ist nur falsch rüber gebracht wurden.
Wiedervereinigung war zwar 1990 aber nur auf den Papier, in Wirklichkeit gab es die DDR aber länger
Es ging ja nicht alles von Heute auf Morgen umzustellen.
So auch bei Simson.
Es liegt daran das Simson als VEB-Betrieb unter der Treuhandverwaltung 31. Dezember 1991 Mopeds baute, und zwar
auch nach den Vorschriften der DDR also mit KTA- Betriebserlaubnis.
Ist die Simson in den Alten Bundesländern in der Verkehr gebracht wurden, hat sie nur eine 50km/h BE auch vor dem 27.02.1992 -bundesdeutsches Regelung. Also in die Papiere schauen.
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 06.04.2017 - 10:53 Uhr  ·  #8
Ach daher kommt dieser 28.02.1992, gewundert hat mich das Datum in dem Zusammenhang schon immer ein wenig bzw. ich kannte den Zusammenhang nicht. Wieder was gelernt.
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 06.04.2017 - 17:52 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von passra

Aber nur Simsen, die bis zum 28.2.1992 erstmalig in der DDR in Verkehr gekommen sind.


Die DDR existierte aber nur bis zum 3.Oktober 1990. :gruebel:
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 06.04.2017 - 18:09 Uhr  ·  #10
Auf "Halde" werden schon einige nach dem Ende der DDR gestanden haben............
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Re: Muss eine Simson gedrosselt werden?

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Gepostet: 06.04.2017 - 19:07 Uhr  ·  #11
Auf Halde standen die Mopeds schon Ende 89, da hatten die Leute die Grenze im Kopp.

Zu dem Datum 28.02.1992 hat ckich schon alles geschrieben, so war das damals nunmal.
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