Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

 
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Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 01:14 Uhr  ·  #1
Hallo Forum,

habe vor kurzem eine S51 E4 von Bekannten aus Ungarn günstig kaufen können.
Ich habe vor mir einen DDR Rahmen zu besorgen doch ich habe noch Fragen:

1. Muss ich den neu gekauften Rahmen einbauen oder ließe sich da auch was beim TÜV umschreiben? Ich kenne mich da garnicht aus...

2. Sind die S51 Rahmen baugleich? Oder muss ich mir einen Rahmen von einer S51 E4 besorgen?
Ach und wie sieht das bei den Star Mopeds aus? Da verkauft nähmlich wer eine Star SR 4-2/1 günstig und mich würde interessieren ob ich auch einen original DDR Rahmen einer SR 4-2 hernehmen darf/kann.

3. Wie überprüfe ich laut den eingestanzten Zahlen, ob der Rahmen den ich mir kaufen will nicht von einem Reimportmodell stammt?

4. Wenn die Papiere des gekauften Rahmens fehlen, kann ich mir dann für den Rahmen alleine auch Papiere beim KBA beantragen?

Das wäre soweit alles denke ich :-)

Danke im Voraus!

MfG
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 06:46 Uhr  ·  #2
Zu 3.: Einfach beim KBA anrufen und in die Fachabteilung verbinden lassen. Dort können sie inline nachschauen und dir sofort sagen, ob erstmalige DDR-Zulassung oder nicht.
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 16:43 Uhr  ·  #3
S51 Rahmen gibt es zwei Ausführung ohne und mit Befestigungslasche für die Endurostreben
Eine S51 E4 ist eine Enduro also benötigst du ein mit Befestigungslasche für die Endurostreben.
Da die S51 E4 eine Enduro ohne Blinker ist, benötigst du auch eine Rahmen mit entsprechenden BE(Betriebserlaubnis) von einer S51E4, denn die anderen Enduro`s haben laut BE Blinker also müssen welche dran.
Ein S51 E4 ist relativ selten, ein Rahmen mit Typenschild und Papieren da zu finden, fast hoffnungslos möchte ich behaupten.
Alternativ kannst du ein normalen S51E Rahmen nehmen und Blinker verbauen bzw. das entsprechen Modell aufbauen wie es in der BE die zum Rahmen bekommst steht.

Wenn du eine Star Rahmen mit Papieren hast kannst du wieder ein kompletten Star daraus machen ob dazu ein anderen als Ersatzteilspender benutzt bleibt dir überlassen.
Ist ja im Prinzip das gleiche was du bei der S51 E4 machen möchtest.

Wie du Prüfst ob die FIN von ein Reimportmodell hat passra ja schon beantwortet.
Papiere bekommst du beim KBA wenn es ein Moped ist, was eine BE vom KTA der ehemaligen DDR hatte, sonst nicht.
Siehe auch hier dazu http://www.simson-moped-forum.de/topic.php?t=29531.
Stammgast
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 17:47 Uhr  ·  #4
Ich glaube du musst von der Denkweise abkommen,
das du mit einem DDR Rahmen aus dem Ungarn Modell ein DDR Moped machst.
Du solltest einen DDR Rahmen mit Papieren beschaffen und diesen
mit den Teilen des Ungarnmodels vervollständigen.
Dann baust du auch genau das Modell für welches du Papiere hast.

Am Ende kommt es auf das gleiche raus, ist eine Frage der Denkweise.

Gruß Jürgen
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 17:59 Uhr  ·  #5
Danke für die Antworten.

Also zurück zu Frage 1, denn da bin ich mir noch unsicher:
Ich muss den DDR Rahmen einbauen und kann nicht den ungarischen Rahmen als Austauschrahmen oder Ersatzrahmen beim TÜV einschreiben lassen?
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 18:10 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Sheev

Danke für die Antworten.

Also zurück zu Frage 1, denn da bin ich mir noch unsicher:
Ich muss den DDR Rahmen einbauen und kann nicht den ungarischen Rahmen als Austauschrahmen oder Ersatzrahmen beim TÜV einschreiben lassen?

Genau

Richtig

Ein Ersatzrahmen hat keine FIN
Auf ein Ersatzrahmen wird die vom alten Rahmen übertragen, so ein Vorgang wird in die Papier eingetragen.
Das nützt dir aber nichts da ja die FIN zu ein Reimport gehört.
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 18:52 Uhr  ·  #7
Oh je und da lässt sich nichts machen?
Ich bin ein wenig verwirrt, denn ich vermute vor einigen Monaten gelesen zu haben, dass wer ein ähnliches Problem hatte.
Einer hat gemeint, dass es reicht sich einen billigen kaputten DDR Rahmen zu besorgen und den dann sich umschreiben lassen.

MfG
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 19:25 Uhr  ·  #8
Nein
Bei einen Rahmen der eine FIN trägt kann nicht eine zweite FIN von eine anderen Rahmen eingeschlagen werden.
Auch nicht wenn eine optisch unkenntlich gemacht wurde. Eine rausgeschliffene Nummer kann man auch wieder sichtbar machen.
Das macht keiner von der Dekra/TÜV mit.
Da war sicher gemeint, von einen Unfall Rahmen die FIN auf ein neuen Ersatzrahmen zu übertragen.
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 19:47 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von ckich

Nein
Bei einem Rahmen der eine FIN trägt kann keine zweite FIN von einem anderen Rahmen eingeschlagen werden.
Auch nicht, wenn eine optisch unkenntlich gemacht wurde. Eine rausgeschliffene Nummer kann man auch wieder sichtbar machen.
Das macht keiner von der Dekra/TÜV mit.
Da war sicher gemeint, von einem Unfallrahmen die FIN auf einen neuen Ersatzrahmen zu übertragen.


So ist es besser lesbar, denke ich.
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 19:58 Uhr  ·  #10
Ok ich verstehe :-)
Danke für eure hilfe
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 19:58 Uhr  ·  #11
Mich beschleicht ein Gedanke
Es ließt sich so, als stamme sein Text von einem schlechten Übersetzungsprogramm ??
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 20:03 Uhr  ·  #12
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 20:15 Uhr  ·  #13
Und nun willst du damit Phantasienummern legalisieren oder woher hast du dann die neue gültige, vor allem eine aus der DDR stammende FIN ???
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 20:22 Uhr  ·  #14
Den Ungarn-Rahmen mit der Nummer des defekten DDR Rahmens ausstatten ist nicht legal? Wäre doch wie die Beschlagung eines Blankorahmens.
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Re: Fragen zur Zulassung von Reimportmodell in DE

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Gepostet: 13.03.2017 - 20:27 Uhr  ·  #15
Da bin ich mir nicht sicher.
Selbst wenn es legal wäre - Warum sollte man das tun, wir stehen im Glück, nummernlose Neurahmen zu bekommen.
Und erstmal muß man einen defekten DDR-Rahmen haben ... :o
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