Hallo,
ich benötige mal eure Hilfe bezüglich des Einsatzes eines Drosselsatzes,
unabhängig von der Sinnhaftigkeit.
Es gibt ja für die S51 Baujahr 1980-1989 und Unterbrecherzündung einen Drosselsatz bei diversen Händlern für z.B. 198,80 €.
Zudem gibt man an, dass ein TÜV Gutachten dabei ist.
Sorry für die Frage, aber hat meine S51/1 E eine Unterbrecherzündung, habe ich nicht eine elektronische Zündung ?
Dann habe ich in einem Forum einen wichtigen Hinweis gelesen.
"........, dass die Drosselung nicht mehr rückgängig zu machen ist und mit der 25km/h Eintragung der Bestandsschutz der 60km/h DDR-Zulassung erlischt."
Ist dieses so ?
Vielen Dank vorab schon einmal für eure Antwort.
ich benötige mal eure Hilfe bezüglich des Einsatzes eines Drosselsatzes,
unabhängig von der Sinnhaftigkeit.
Es gibt ja für die S51 Baujahr 1980-1989 und Unterbrecherzündung einen Drosselsatz bei diversen Händlern für z.B. 198,80 €.
Zudem gibt man an, dass ein TÜV Gutachten dabei ist.
Sorry für die Frage, aber hat meine S51/1 E eine Unterbrecherzündung, habe ich nicht eine elektronische Zündung ?
Dann habe ich in einem Forum einen wichtigen Hinweis gelesen.
"........, dass die Drosselung nicht mehr rückgängig zu machen ist und mit der 25km/h Eintragung der Bestandsschutz der 60km/h DDR-Zulassung erlischt."
Ist dieses so ?
Vielen Dank vorab schon einmal für eure Antwort.