Immer mit der Ruhe. Das KBA antwortet so oder so. Im schlimsten Fall ( Diebstahl) steht die Polizei vor deiner Türe.
@ckich
ich denke so ab September 1988. Auf meiner steht zumindestens 1988 drauf ( S50N) Die hat mal neue Papiere bekommen da die alten komplett unbenutzbar waren.
Da steht dann auch keine Motornummer mehr drauf, nur noch die Rahmennummer, kein Halter nur der Verkäufer und das Datum der Erstinbetriebnahme.
Die Fin wurde schon von der Polizei überprüft, da lag nix vor. Ja, das KBA wird sich mit Sicherheit melden.
Die Dame meinte das ich aber mit 3 Wochen rechnen muss. Gut, das Moped ist versichert und ich kann fahren
Hier liegst Du leider falsch. Wenn Dein Moped ein Reimport ist, ist es momentan nicht zulassungsfähig und benötigt eine Einzelabnahme. Somit ist der Versicherungsschutz nichtig, da er unter falschen Voraussetzungen gewährt wurde. Wenn Du dann ordentlich überprüft wirst, fährst Du ohne Versicherungsschutz. Wenn Du zusätzlich keinen Motoeradführerschein hast, machst Du Dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, weil Dein Moped behelfsweise als sonstiges Motorrad eingestuft wird. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist übrigens eine Straftat.
Geschlecht: keine Angabe Beiträge: 519 Dabei seit: 04 / 2017 Moped(s): S 51/1 B mit 16N1-11; S51 B1-4 mit Vape-Zündung und modifizierter Elektrik; MZ ETZ 250 de luxe
Richtig. Verkehrsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, wollte da jetzt nichts Falsches behaupten und konnte in dem Moment nicht nachschauen.
@qira: Richtig schlimm wird es übrigens, wenn Du einen Unfall baust. Dann zahlst Du alle Schäden selbst. Informier Dich mal, wieviel die Behandlung eines Unfallopfers kosten kann, insbesondere, wenn es erwerbsunfähig wird...
@Timberwolf. Du hast recht, wenn es ein Reimport ist, ist das natürlich alles Richtig. Ich werde dann mal abwarten was das KBA meint. Aber bei der Zulassung meiner Schwalbe hat es die Versicherung nicht interessiert das ich keine BE hätte. Da hatte ich nur den Registrierschein von 1971 mit der Fin.
Aber gut, ich warte dann mal ab. Danke für die Hilfe hier.
Gruß Markus
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Eine Schwalbe wird bei der Versicherung auch nicht "zugelassen", sondern nur versichert. Und da reicht freilich die Fahrgestellnummer, der Rest ist der Versicherung egal. Da kannst du auch für einen Import ein 60er-Schild erwerben, das ist denen erst mal egal. Ob du das dann legal fahren darfst, steht auf einem anderen Blatt.
Das Moped an sich ist zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig. Bitte nicht durcheinander werfen, das eine geht über die Zulassungsstelle (Amtlich) bzw. hier halt per ABE übers KTA, weil eben frei, das andere ist die Versicherung (privat).
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